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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
07.08.2006, 09:59 Uhr

Anhängelasten...

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu den Anhängelasten die ich mit Klasse B transpoirtieren darf.

Ich dachte immer, ich darf nur Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse ziehen, die 750 kg nicht übersteigt.

Jetzt sehe ich Im Fragebogen, dass ich mit einem PKW mit einer Leermasse von 1900 kg, einer zulässigen Gesamtmasse von 2400kg und einer zul. Anhängelast auch einen Anhänger mit 1000 kg ziehen darf...


Kann mir jemand erklären wie man das berechnet bzw. wie sich das zusammensetzt?

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
07.08.2006, 10:15 Uhr

zu: Anhängelasten...

Muss man die Leermasse + die zul. Anhängelast nehmen und dann die zul. Gesamtmasse abziehen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kind87
07.08.2006, 15:25 Uhr

zu: Anhängelasten...

Das gibts eine ganz tolle Formulierung im Buch.
Habs grad nicht hier liegen, aber sinngemäß:
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht überschreiten. Die Summe der beiden darf nicht mehr als 3,5t ergeben.
Dann darfst du den Schrott mit Klasse B ziehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
08.08.2006, 01:44 Uhr

zu: Anhängelasten...

Nicht ganz richtig...

Du darfst mit Klasse B fahren:

1) alle Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
ODER
2) schwerere Anhänger, wenn
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges UND
b) die Summe aus zulässiger Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug 3,5 t nicht übersteigt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103 / 3 Fehlerpunkte

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