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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.09.2005, 15:25 Uhr

zu: Aushilfsfahrlehrer

Solltest du solche Fragen nicht besser mit deinem Arbeitgeber besprechen? Immerhin muss man sich ja auch über die Bezahlung einig werden, wenn du mit deinem eigenen Auto fährst.

Ansonsten gibt es keine Vorschrift, wonach ein Ausbildungsfahrzeug auf den Fahrschulinhaber zugelassen sein muss. Es muss den üblichen Vorschriften entsprechen und du solltest einen Nutzungsvertrag darüber abschließen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Abbremsen und notfalls anhalten

Links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

Zu verzögerter Reaktion

Zu riskanter Fahrweise