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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HighHeelDiva
30.08.2005, 18:33 Uhr

Verfall der bereits abgelegten Theorieprüfung???

Hallo,

ich habe letztes Jahr im November meine Theorieprüfung abgelegt. Es ist ja glaub ich so, dass wenn ich bis dahin nicht meine Praktische mache, das Ganze verfällt und ich es noch mal machen muss, stimmt das so? Ich stehe kurz vor der praktischen und bin ganz schön unter Druck deswegen...

LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
30.08.2005, 18:35 Uhr

zu: Verfall der bereits abgelegten Theorieprüfung???

Die theoretische Prüfung ist ein Jahr gültig, danach verfällt sie und du musst sie nochmal machen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HighHeelDiva
30.08.2005, 18:36 Uhr

zu: Verfall der bereits abgelegten Theorieprüfung???

also doch wie ich mir das gedacht habe... hmmm dann in den nächsten 8 Wochen Gas geben zwecks Bestehen... Danke Dir!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie als Fahrer eines langsameren Fahrzeugs schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen?

Durch Ausweichen auf den Seitenstreifen

Durch Warnen des Gegenverkehrs mit der Lichthupe

Durch Ausweichen auf einen Parkstreifen oder in eine Haltebucht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B

Vor der Kreuzung auf weitere Weisungen des Polizeibeamten warten

Kreuzung zügig überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Rechtsabbieger dürfen fahren