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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Black-MOON-LADY
24.08.2005, 19:21 Uhr

Abkürzungen aus dem Fahrschulpass!!!

Hi, ich bin auf der suche nach der Bedeutung des Kürzels: "Igo" oder "an/igo" oder auch "ago"!!! Ich kann die Bedeutung selbst im Duden und Suchmaschienen nicht finden. Vielleicht kann mir ja hier einer helfen. Bitte um Mail bei Antwort...
Gruß BML

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
24.08.2005, 21:31 Uhr

zu: Abkürzungen aus dem Fahrschulpass!!!

igO = innerhalb geschlossener Ortschaften
agO= ausserhalb geschlossener Ortschaften

an/igo = Geheimschrift, mit dem Inhalt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern setras
24.08.2005, 21:35 Uhr

zu: Abkürzungen aus dem Fahrschulpass!!!

innerhalb geschlossener Ortschaft



ausserhalb geschlossener Ortschaft

.....aber frag doch Deinen Fahrlehrer.
Oder hast Du Angst vor Ihm/Ihr?
Gruß, Dieter

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tommy2588
24.08.2005, 21:50 Uhr

zu: Abkürzungen aus dem Fahrschulpass!!!

Was bitteschön ist ein Fahrschulpass?????

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002

Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist

Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene

Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren