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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chr15t1n
15.08.2005, 16:56 Uhr

Ab wann...

Halllo Ihrs,

Ich habe da mal eine Frage und zwar will ich bald mit meinem Mofa Führerschein beginnen, bin jedoch erst 14! Ein Freund von mir meinte, dass man mit der Prüfungsbescheinigung 3 Monate vor dem 15 Geburtstag schon damit anfangen könnte /kann. Nun wollte ich vor meinem Gang zur Fahrschule wissen, ob das auch so richtig ist!?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
mfg Chr15t1n

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
15.08.2005, 17:24 Uhr

zu: Ab wann...

Die Mofa-Prüfung kann man frühestens 6 Wochen vor Erreichen des 15. Geburtstages ablegen - so ist es zumindest in NRW. Die Prüfbescheinigung wird - sofern bestanden - auch gleich ausgehändigt, nur fahren darf man damit noch nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-003 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit Fahrbahnvereisung rechnen?

Auf Brücken

Auf stark befahrenen Strecken

Auf Strecken, die durch Wald führen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B

Der rote Pkw

Der blaue Pkw

Ich selbst

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt