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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Koko
16.07.2005, 20:42 Uhr

Kurs nach §70 FeV Hilfe

Hallo,

ich habe mal eine Frage, weis vielleicht jemand was man bei so einem Kurs nach §70 FeV machen muss oder besser wie das da alles so abläuft in so einem Kurs, ich währe euch dankbar für eine Hilfreiche Antwort !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
21.07.2005, 22:27 Uhr

zu: Kurs nach §70 FeV Hilfe

Hat ein bischen gedauert an die Infos zu kommen :)
Welcher Kurs nach § 70 FeV soll es denn sein ?

1) A.B.S. â EURO“ Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung bei allgemeinen Verkehrsdelikten und Straftaten.
2) D.R.U.G.S. â EURO“ Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung bei Problemen durch Drogenkonsum.
3) I.R.a.K. - Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung für alkoholauffällige Kraftfahrer.

Beim IRaK (mehrere Alkoholfahrten, MPU) sieht es so aus:
Etwa 10 Kursteilnehmer erarbeiten mit einem Kursleiter Verhaltensregeln zur Vermeidung weiterer Alkoholfahrten. Die Kursdauer beträgt zwischen 14 â EURO“ 26 Stunden. Nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme erhält man eine Abschlussbescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Koko
30.07.2005, 18:15 Uhr

zu: Kurs nach §70 FeV Hilfe

bekomme ich dan meinen Führerschein wieder ?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.04-101 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-113 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer neu angelegten Straße durch bewaldetes Gebiet. Womit müssen Sie rechnen?

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Die hintere Beleuchtung kann stark verschmutzt oder verdeckt sein, so dass eingeschaltete Blinkleuchten schlecht oder gar nicht zu sehen sind

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