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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jennytheilmann
29.03.2005, 11:38 Uhr

Herausgabe der Führerscheinpapiere bei Fahrschulwechsel

Hallo,
brauche dringend eure hilfe....
ich war bei einer ferienfahrschule(Führerschein in einer Woche, ha, ha ,ha ...) hatte verschiedene Fahrlehrer keine richtigen Prüftermine, schlechte Fahrstunden,... habe die Fahrschule nicht ganz bezahlt, da sie ja Vertragsbruch begangen hat. nun habe ich die fahrschule gewechselt und bin jetzt in sehr guten Händen. Nun das Problem:
Die Ferienfahrschule verweigert die Herausgabe der Führerscheinpapiere durch den TÜV da ich noch Restschuleden dort habe. Kennt sich jemand hier rechtlich aus?
Brauche dringend Tipps wie ich weiter vorgehen kannn...
Danke für eure Hilfe...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.03.2005, 17:54 Uhr

zu: Herausgabe der Führerscheinpapiere bei Fahrschulwechsel

Unabhängig von der Bezahlung ist die bisherige Fahrschule verpflichtet, dir eine Ausbildungsbescheinigung über die absolvierten Theorieunterrichte und ggf. absolvierte Sonderfahrten auszuhändigen.

Mit den Papieren beim TÜV ("Prüfauftrag") hat das nichts zu tun. Du musst bei der zuständigen Behörde (Führerscheinstelle bei der Stadtverwaltung bzw. beim Landratsamt) den Fahrschulwechsel mitteilen. Das ist eine formlose Angelegenheit und kann auch nicht von deiner bisherigen FS verhindert werden. im Zweifelsfall wird dich auch sicherlich die neue FS beraten.

Was die Bezahlung betrifft, so musst du allerdings einen "Vertragsbruch" schon irgendwie belegen können. Bloße Unzufriedenheit mit dem Fahrlehrer reicht da nicht aus. Alle erbrachten Leistungen (Theorieunterricht, Fahrstunden, Lehrmittel etc.) müssen auch bezahlt werden.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Was können Drogen bewirken?

Rauschzustände

Abhängigkeit, Sucht

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