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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern razzifummli
17.02.2005, 20:13 Uhr

Führerscheinprüfung - Einspruch erheben!?!

Hallo
bin durch google auf dieses Forum gelangt und wollte hier mal meine Frage loswerden.
Mein Freund hat seine Prüfung gemacht und sie nicht bestanden. Er erklärte mir das so (versuch das nun mal als "laie" zu erklären):
Der Prüfer wollte das er einen Fahrradfahrer überholt weil das irgendwie Gefährdung des Straßenverkehrs ist. Nun ja eigentlich kein Problem, wenn kein Gegenverkehr wäre! Mein Freund hat also den Radlfahrer net überholt weil er sonst in den Gegenverkehr gerast wäre und hat deshalb nicht bestanden.
Könnte man deshalb irgendwie Einspruch dagegen erwägen? Wie gesagt bin Laie, hab selbst noch keinen Führerschein deswegen frag ich mal so blöd nei.

Danke schon mal im voraus

razzi alias Sandra

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.02.2005, 20:52 Uhr

zu: Führerscheinprüfung - Einspruch erheben!?!

Kann mir schlecht vorstellen, daß er gerade deshalb nicht bestanden hat, vielleicht waren da mehrere Dinge, und das hat dann das berühmte Faß zum Überlaufen gebracht.

Jetzt kann man das natürlich nicht beurteilen, ohne dabei gewesen zu sein. Was stand denn auf dem Prüfungsbogen bei Durchfallgrund?
Und was sagt der Fahrlehrer dazu?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
17.02.2005, 21:41 Uhr

zu: Führerscheinprüfung - Einspruch erheben!?!

Bei jeder Nicht-bestandenen praktischen Fahrerlaubnisprüfung bekommt der Kandidat ein Prüfungsprotokoll ausgehändigt.

Darin steht geschrieben, was zum Nicht-Bestehen der Prüfung geführt hat.

Wäre es möglich, daraus zu zitieren?
Dann könnten sich diejenigen, die ständig mit der Materie zu tun haben (FL oder Prüfer), ein besseres Bild machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
18.02.2005, 11:36 Uhr

zu: Führerscheinprüfung - Einspruch erheben!?!

Zweifelhafte Prüfungsentscheidungen sind für unbeteiligte Dritte nicht wirklich nachzuvollziehen. Schon gar nicht, wenn man die Schilderung dann auch noch von Dritten erhält. Von daher wäre es zumindest angebracht, wenn der Freund sich hier mal selbst äußert.

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