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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
 kamigadse
04.01.2005, 17:19 Uhr
C, CE, C1, C1E und der ganze kuddel muddel
Hallo!
bin am überlegen ob ich Führerschein CE mache, will eigentlich nur einen etwas größeren Anhänger und ein Wohnmobil über 3,5 t fahren dürfen, empfehlt ihr dann gleich C+CE zu machen oder lieber nur C1+C1E ? C1 bietet ja kaum noch eine Fahrschule an...
Und wie ist es wenn man den Führerschein der Klasse B grade erst gemacht hat, muß man dann den Theorieteil nochmal komplett machen, oder fällt der allgemeine teil weg?
Freue mich riesig,
wenn mir jemand weiterhelfen kann!
 drift 
04.01.2005, 17:35 Uhr
zu: C, CE, C1, C1E und der ganze kuddel muddel
Hallo!
Also Theorie musst du komplett machen.
Soweit ich weiß, ist C/CE nur ein paar eur teurer als C1/C1E , von daher empfehle ich dir den CE.
 elysees
17.01.2005, 18:46 Uhr
zu: C, CE, C1, C1E und der ganze kuddel muddel
HI
ICh würde dir von meiner erfahrung her sagen mach die CE weil in den meisten Fahrschulen gibt es sowieso nur den Lkw für CE also machst du dann deine Prüfung auf nem Lkw mit dem du auch die CE prüfung abhälst und bekommst dann nur die C1E also is das schon ein bissel sinnlos meiner meinung nach
 Ka-Fahrer
18.01.2005, 01:09 Uhr
Führerschein für Wohnmobile
Hm, ich habe mal was davon gelesen, daß die EU im Rahmen der nächsten Führerscheinnovelle die Führung von Wohnmobilen bis 4,2t erlauben will.
Man hat offenbar gemerkt, daß es sinnvoller ist, den FS in gewerblich oder privat zu trennen.
Was davon derzeit aktuell ist, weiß ich allerdings auch nicht. Ich würde auch lieber ohne ständig auf die Gewichtsangabe schauen zu müssen, mir Wohnmobile anschauen. Bei 3,5t Schluß machen zu müssen, finde ich albern.
 Ka-Fahrer
18.01.2005, 23:12 Uhr
Charakter von Fahrern
Ja, das mag sein, mit dem "Fahrenkönnen" aber meinst Du ernsthaft, daß hier die 3,5t-Grenze eine ernste Kriteriumsgrenze ist?
Die Fahrweise macht er genauso mit einem 3,5t-Wohnmobil.
Daß 7,5t-Lkw nicht einem Frischling oder Charakterschwachen Fahrer in die Hand gedrückt werden sollten, verstehe ich voll und ganz.
Wenn Du mal die Wohnmobildiskussionenen verfolgt, dann siehst Du die Problematik in welcher die gesamte Branche steckt.
Wirklich taugliche Wohnmobile liegen i.A. knapp über der 3,5t-Grenze. Bis hin zu 4t.
Und sage mal, welchen faktischen Unterschied macht es, ein 3,5t vs. 4t-Wohnmobil zu fahren?
Es geht ja nicht darum Wohnmobilgeschosse für Groverdiener mit entsprechenden Ausmaßen zu erlauben, sondern ganz normale Alltagswohnmobile fahrbar zu machen, und hier ist die 3,5t-Grenze eine ganz unangenehme Grenze.
 elysees
25.01.2005, 21:13 Uhr
zu: C, CE, C1, C1E und der ganze kuddel muddel
Also um meinen Senf auch noch dazu zu geben.
Die Grenze muss ja irgendwo sein und die is halt nun mal bei 3,5 t .
Ich halte es sowieso für gefährlich wie Möchtegernfahre eine Transporter steuern da wird auf nichts geachtet sobald die in ihre Kiste sitzen sind sie ein bissel größer als ein auto und dann kann man ja alles machen.
Und wenn die Grenze angehoben wir gehört ein Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80km/h für Wohnwägen und Transporter.
Aber es sollte so bleiben weil es schadet niemanden wenn man weiß wie sich ein Lkw fährt das is eine Erfahrungs wehrt und dann fährt man auch mit dem Wohnmobil anders fahren und nicht noch ne Lkw überholen der mich am nächsten Berg sowiso wieder Überholt weil das Wohnmobil net genug PS hat.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Sie dürfen nur nach links weiterfahren
Sie müssen links blinken
Sie dürfen nicht nach links abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke
Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen
Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren
Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist
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