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29.10.2007, 00:48 Uhr

Ersatzrad, AB-Auffahrt

Hallo, ich hätte gern mal wieder ein Problem. (zwei)

1. Mein aktuelles KFZ ist ab Werk mit pannensicheren Reifen bestückt und hat deswegen kein Ersatzrad und auch keinen Platz für ein solches. Jetzt für die kalte Saison will ich die Winterräder die noch vom Vorgänger im Keller liegen wieder nutzen. Profil fast wie neu. ABE für die Felgen für das aktuelle KFZ ist auch vorhanden. Allerdings sind diese Winterreifen nicht pannensicher.

Der Autohändler meint, die gesetzliche Vorgabe wäre so, daß ich im Fall einer Reifenpanne in der Lage sein muß, das KFZ in einen Zustand zu versetzen daß es aus eigener Kraft die Pannenstelle verlassen kann. Dazu könnte ich z.B. ein Pannenset mitführen.

Der ADAC meint, daß es keinerlei gesetzliche Regelung gäbe was Reifenersatz angeht. Das deckt sich mit meinen Erfahrungswerten. Ich habe online StVO, StVG und StVZO durchsucht und nichts gefunden. Weiß jemand hier im Forum was genaues (mit Hinweis auf den Gesetzestext)?

... das Pannenset ist schon bestellt ... dient meiner Beruhigung ...

2. Vielleicht eine alberne Kleinigkeit: ich fahre auf eine Autobahn auf. Im Gegensatz zu den meisten Auffahrten muß ich keine gestrichelte Linie überqueren weil die Auffahrtspur zur neuen rechten Spur der BAB wird, in diesem Fall von 3- zu 4-spurig.
Die Frage, muß ich in diesem Fall auch links blinken?
Scheint mir unlogisch weil ich damit einen Spurwechsel ankündigen würde der tatsächlich nicht stattfindet (von der 1. rechts auf die 2. Spur, aber ich bleibe ja rechts).

Ich kenne auch den umgekehrten Fall, die rechte Spur wird zur Ausfahrtspur. Hier spare ich mir das Blinken weil es findet kein Spurwechsel mehr statt wenn ich auf der rechten Spur bin und ausfahre. Aber ist das korrekt ... ?

Beste Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
29.10.2007, 01:15 Uhr

zu: Ersatzrad, AB-Auffahrt

Wie das mit dem Ersatzrad ist weiß ich leider nicht.

Blinken würde ich nur dann wenn ich auch
tatsächlich die Spur wechsle. Wenn der Beschleunigungsstreifen zum Fahrstreifen wird würde ich nicht blinken. Das stiftet wohl nur Verwirrung.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Halten und Parken

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102

Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen

Sie müssen äußerst rechts fahren

Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden