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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern snoopy1988
27.09.2006, 16:15 Uhr

begleitetes fahren mit 17

ich habe mal ein paar fragen:
1) ich werde bald 18 und bekomme dann ja auch meinen "richtigen" führerschein- muss ich für den was zahlen?
2) kann man ab nächsten monat auch in hessen fahren? weil da wird das begleitete fahren mit 17 ja auch eingeführt.

vielen dank im vorraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
27.09.2006, 16:42 Uhr

zu: begleitetes fahren mit 17

1.) Nein, Führerscheine sind generel kostenlos, ein feuchter Händedruck reicht aus! -.-

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
27.09.2006, 19:42 Uhr

zu: begleitetes fahren mit 17

@Ping

Ja, da hast du Recht. Könnte man eigentlich erwarten, bei all den Steuern, die wir so zahlen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.09.2006, 22:05 Uhr

zu: begleitetes fahren mit 17

kostet dich genauso viel wie der normale b schein plus die gebühren für die begleitpersonen.
wie du schon schreibst wird es in hessen eingeführt, ab dem zeitpunkt darfst du auch fahren.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie hier tun, wenn Sie geblendet werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B

Zum rechten Fahrbahnrand schauen

Geschwindigkeit notfalls vermindern

Beschleunigen, um schneller aus dem Lichtkegel herauszukommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren