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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jaXon
16.02.2005, 13:12 Uhr

zu: Gibt es dafür wircklich eine Nachschulung?

wie teuer ist ein FSF ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern francesca
16.02.2005, 13:57 Uhr

zu: Gibt es dafür wircklich eine Nachschulung?

Also, zuerst musst Du an einem Führerschein auf Probe Seminar (ASF) teilnehmen. Das kostet ca. 300 Euro.
Wenn Du dann Lust hast, Deine Probezeit wieder zu verkürzen, kannst Du freiwillig noch ein FSF Seminar machen. Kostenfaktor ca. 200 Euro.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
16.02.2005, 14:25 Uhr

zu: Gibt es dafür wircklich eine Nachschulung?

> "Eindeutig ein A-Delikt."

Woher nimmst du diese Weisheit?

Bußgeldkatalog Nr. 12.3: "Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h (mit Sachbeschädigung)" => 35 €, keine Punkte und daher auch nicht probezeitrelevant.

Normalerweise hätte aber eigentlich der Polizist das Geld vorort kassieren können bzw eine (kostenfreie) mündliche Verwarnung aussprechen. So bekommst du evtl nochmal eine Rechnung per Post.

Wenn es also "nur" ein ganz normaler Auffahrunfall war, passiert da nichts weiter.
Nur wenn dir eine Ordnungswidrigkeit mit mindestens 40 € Bußgeld vorgeworfen wird, betrifft das auch deine Probezeit.

Zu den FSF-Seminaren: Die sind noch nicht in allen Bundesländern möglich. In Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein ist das meines Wissens nach noch nicht möglich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
16.02.2005, 14:49 Uhr

zu: Gibt es dafür wircklich eine Nachschulung?

unangepasste Geschwindigkeit vielleicht - das gäbe Punkte.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie achten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B

Das Mädchen vor Ihnen

- könnte links abbiegen, um dem anderen zu folgen

- wird mit Sicherheit geradeaus weiterfahren, weil es kein Richtungszeichen gibt

- könnte links abbiegen, ohne ein Richtungszeichen zu geben