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 commander
08.02.2005, 20:41 Uhr
Schneeglätte
Hallo zusammen,
bin eben bei Schneeglätte in ein parkendes Auto gefahrn, keine Personenschäden, hab Polizei alarmiert, die haben alles aufgenommen u.s.w.
Normal wären das 3 Punkte, 50 € und kein Fahrverbot(Fahren mit unangepasster Geschw. bei Schneeglätte).
Mein Problem ist aber, dass ich am 28.02.2002
mit 0,8 Promille erwischt worden bin und bereits ein Aufbauseminar zum Thema Alkohol hatte(und 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot).
Sonst bin ich nicht aufgefallen.
Ihr könnt euch ja sicher vorstellen, dass ich sehr
schlecht gelaunt bin, da für Glatteis keiner kann und meine Probezeit in 2 Wochen vorbei wäre.
Womit muss ich nun rechen?
3 Punkte und das Bußgeld ist klar.
Aber etwa noch ne Nachschulung oder vielleicht sogar ein Fahrverbot?
Hab den Bußgeldkatalog hier, dort steht aber nix genaues zu meinem Fall drin...
Es wäre sehr nett, wenn Ihr mir helfen könntet.
Vielen Dank
Commander

 to
08.02.2005, 21:25 Uhr
zu: Schneeglätte
Die Probezeit wurde ja offenbar schon verlängert. Mehr als 4 Jahre Probezeit gibt es nicht. Also keine weitere Verlängerung. Der zweite Verstoss nach Katalog A hat keine weiteren Auswirkungen, erst der Dritte. Also halte dich tapfer!
 jaXon
08.02.2005, 21:28 Uhr
zu: Schneeglätte
viel glück ... die 2 wochen hältste noch durch
 commander
08.02.2005, 21:43 Uhr
zu: Schneeglätte
@to & jaXon:
Also heißt das ich muss nur mit 3 Pkt und 50 € rechnen? Keine weitere Nachschulung, kein Fahrverbot, keine weitere Probezeitverlängerung?
Das holt mich ja ein wenig aus meinem Tief heraus...
Hätte echt gedacht, dass es schlimmer wird...
Aber heißt nicht ein Punktevergehen in der Probezeit IMMER Nachschulung?
 Knacker
09.02.2005, 00:27 Uhr
zu: Schneeglätte
Möglicherweise bekommst du eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen.
Nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF oder ASP innerhalb von 5 Jahren nur einmal möglich) wird bei einer zweiten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit eine individuelle verkehrspsychologische Beratung empfohlen (nicht vorgeschrieben), mit der man außerdem noch 2 Flensburger Punkte abbaut. Bei der dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit ist dann der Führerschein weg. Man wird dann mindestens ein halbes Jahr zum Fußgänger.
Entscheident ist wann die Tat begangen wurde, nicht wann du sie per Post bekommst. Überliegefrist wurde schon immer bei der Probezeit berücksichtigt!
Womit muss ich nun rechen?
3 Punkte und das Bußgeld ist klar.
Aber etwa noch ne Nachschulung oder vielleicht sogar ein Fahrverbot?
Hab den Bußgeldkatalog hier, dort steht aber nix genaues zu meinem Fall drin...
Wie gesagt, noch eine Nachschulung gibt es nicht! Deine Probezeit ist ja auch bereits verlängert worden, nehme ich an - auf 4 Jahre.
Mfg Knacker
 commander
09.02.2005, 07:46 Uhr
zu: Schneeglätte
Danke für die Hilfe! Das erleichtert mich ein wenig.
Aber noch ne Frage:
hab meinen Führerschein im Juni 2000 gemacht.
Der erste Vorfall war dann am 28.02.02.
Verlängert sich die Probezeit jetzt bis zum 28.02.04 oder bis zum Juni 2004?
Dann wär es ja doch noch ein gutes Viertel Jahr, in dem mir am besten gar nix mehr passiert...
 commander
09.02.2005, 07:54 Uhr
zu: Schneeglätte
Oh, ich hab mich verschrieben, sorry...
Wir haben doch schon 2005.
Also Führerschein Juni 01 gemacht,
erster Vorfall 28.02.03.
Wann endet die Probezeit?
Juni 05 oder 28.02.05?
 steffi (36) 
09.02.2005, 10:31 Uhr
zu: Schneeglätte
Hallo commander,
deine Probezeit begann im Juni 2001 und dauerte 2 Jahre, also bis Juni 2003.
Durch dein Alkoholvergehen ist die Probezeit um 2 Jahre verlängert worden, ergo bis Juni 2005.
Stell dir mal vor, die Probezeit würde ab dem Tag des Vergehens um 2 Jahre verlängert. Das hieße ja, wenn man sich recht schnell nach bestandener Prüfung etwas zuschulden kommen ließe, würde sich die Probezeit nur minimal erhöhen. NIX GIB'S!
steffi (36)
 commander
15.02.2005, 19:07 Uhr
zu: Schneeglätte
Ich habe heut die "Amhörung des Betroffenen zur Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeige" bekommen.
Mir wird vorgeworfen "in Anbetracht der besonderen Straßenverhältnisse mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren zu sein. Es kam zum Unfall."
Zeuge des Unfalls war aber nur ich allein und ich bin ca. 10 - 15 km/h gefahren, was ich den Beamten auch gesagt hab.
Ich kann ankreuzen, ob ich den Verstoß zugebe oder nicht(mit Begründung).
Welche Chance habe ich ohne eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Punkte abzuwehren?
Wie formuliere ich die Begründung am Besten wenn ich die Schuld nicht zugebe? Plötzlich vom Glatteis überrascht, fehlender Streudienst?
(mir ist klar, dass ich Schuld hab - der Unfallgegner kriegt auch sein Geld von der Versicherung, aber ich will keine 3 Punkte, wo ich kaum was für kann).
Hat es überhaupt ne Aussicht auf Erfolg,
den Verstoß nicht zuzugeben?
Ich würd mich echt freuen wenn ihr mir nochmal helft!
Vielen Dank im Voraus!
Micha
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
Auf Bahnübergängen
An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?
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- vorausschauend fahren
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-006 / 3 Fehlerpunkte
Ein Radfahrer verhält sich falsch, indem er ohne abzusteigen die Fahrbahn auf einem Zebrastreifen überqueren will. Was ist richtig?
Weiterfahren, weil der Radfahrer warten muss
Nachgeben und den Radfahrer überqueren lassen
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