
Feel
28.01.2005, 16:07 Uhr
Bei Unfall Probezeitverlängerung?
Hallo,
wollte mal eben für einen Kollegen von mir hier was fragen:
Mein Kollege hat in einer Rechtskurve mit einem im Gegenverkehr fahrenden Auto einen Unfall. Das Auto womit er einen Unfall hatte ist totalschaden. Grund für den Unfall war wahrscheinlich zu schnelles Fahren. Die Polizei war an der Unfallstelle und hat alles Aufgenommen. Muss er jetzt mit einer verlängerung der Probezeit bzw. mit einer Nachschulung rechnen?

steffi (36)

28.01.2005, 17:23 Uhr
zu: Bei Unfall Probezeitverlängerung?
Hallo Feel!
Nur mal so zum Verständnis: Dein Kollege ist auf seiner Spur von einem anderem angebufft worden? Oder konnte dein Kollege in einer Kurve die Spur nicht halten, und ist dann mit einem entgegenkommenden Fahrzeug auf dessen Spur zusammengestoßen?
Oder wie?

Feel
28.01.2005, 18:36 Uhr
zu: Bei Unfall Probezeitverlängerung?
Mein Kollege konnte in einer Kurve die Spur nicht halten und ist dann mit den Gegenverkehr zusammen geknallt :-) .

DaRealAd
29.01.2005, 12:41 Uhr
zu: Bei Unfall Probezeitverlängerung?
Dürfte unter BKat 4.1 "Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen bei Gegenverkehr (...) und dadurch einen anderen gefährdet" fallen => 40 EUR, 2 Punkte, A-Verstoß... Und da ein Sachschadens entstanden ist, und es nicht nur eine Gefährdung war, kommen nochmal 10 EUR drauf.

Feel
29.01.2005, 15:42 Uhr
zu: Bei Unfall Probezeitverlängerung?
Die Polizei muss wohl zu dem gesagt haben das er 35 € zahlen muss weil die Polizei sich in den Straßenverkehr einmischen musste (wegen enger Kurve und Unfall war direkt in der Kurve ). Und dann muss die Polizei das wohl alles aufgenommen haben und gesagt haben von uns hören sie nichts mehr. Aber soviel ich weis bekommt man ja auch Post vom Straßenverkehrsamt wenn man zur nachschulung muss, oder?