Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Feel
28.01.2005, 16:07 Uhr

Bei Unfall Probezeitverlängerung?

Hallo,
wollte mal eben für einen Kollegen von mir hier was fragen:
Mein Kollege hat in einer Rechtskurve mit einem im Gegenverkehr fahrenden Auto einen Unfall. Das Auto womit er einen Unfall hatte ist totalschaden. Grund für den Unfall war wahrscheinlich zu schnelles Fahren. Die Polizei war an der Unfallstelle und hat alles Aufgenommen. Muss er jetzt mit einer verlängerung der Probezeit bzw. mit einer Nachschulung rechnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (36)
28.01.2005, 17:23 Uhr

zu: Bei Unfall Probezeitverlängerung?

Hallo Feel!

Nur mal so zum Verständnis: Dein Kollege ist auf seiner Spur von einem anderem angebufft worden? Oder konnte dein Kollege in einer Kurve die Spur nicht halten, und ist dann mit einem entgegenkommenden Fahrzeug auf dessen Spur zusammengestoßen?
Oder wie?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Feel
28.01.2005, 18:36 Uhr

zu: Bei Unfall Probezeitverlängerung?

Mein Kollege konnte in einer Kurve die Spur nicht halten und ist dann mit den Gegenverkehr zusammen geknallt :-) .

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.01.2005, 12:41 Uhr

zu: Bei Unfall Probezeitverlängerung?

Dürfte unter BKat 4.1 "Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen bei Gegenverkehr (...) und dadurch einen anderen gefährdet" fallen => 40 EUR, 2 Punkte, A-Verstoß... Und da ein Sachschadens entstanden ist, und es nicht nur eine Gefährdung war, kommen nochmal 10 EUR drauf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Feel
29.01.2005, 15:42 Uhr

zu: Bei Unfall Probezeitverlängerung?

Die Polizei muss wohl zu dem gesagt haben das er 35 € zahlen muss weil die Polizei sich in den Straßenverkehr einmischen musste (wegen enger Kurve und Unfall war direkt in der Kurve ). Und dann muss die Polizei das wohl alles aufgenommen haben und gesagt haben von uns hören sie nichts mehr. Aber soviel ich weis bekommt man ja auch Post vom Straßenverkehrsamt wenn man zur nachschulung muss, oder?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen