| Motorräder dürfen innerorts den Fahrstreifen frei wählen 
Scheinbar eine Selbstverständlichkeit, dass innerhalb geschlossener Ortschaften 
Motorradfahrer die gleichen Rechte wie Pkw-Fahrer haben. Aber es ist noch gar 
nicht so lange her, da brauchten sie immer einen guten Grund, die rechte Fahrspur 
zu verlassen. Furchtbare Zeit! Als ich meinen Fahrlehrer-Beruf begann (1986), durften es 
sich Motorradfahrer in der Prüfung nicht erlauben, bei mehreren Fahrstreifen 
innerhalb von Ortschaften irgend etwas anderes als die rechte Spur zu benutzen, 
wenn es dafür keinen Grund gab (den auch ein kleinlicher Prüfer nachvollziehen 
konnte). Diese Vorschrift stammte aus den frühen Tagen der StVO und es ist 
gut, dass es sie nicht mehr gibt. Mit Kopfschütteln denkt man aber an das aus der selben Zeit stammende 
und noch immer geltende Recht, das es Pkw-Fahrern erlaubt, Motorradfahrer im Überholverbot 
zu überholen. Umgekehrt ist es jedoch verboten...   |