Parkverbot vor abgesenkten Bordsteinkanten

abgesenkte Bordsteinkante

Wer am Fahrbahnrand parken möchte, muss nicht nur darauf achten, ob Halt- oder Parkverbote am Straßenrand aufgestellt sind. Er darf auch dort nicht parken, wo sich eine abgesenkte Bordsteinkante befindet.

Diese Vorschrift soll etwa verhindern, dass Rollstuhlfahrer die Straße nicht mehr überqueren können, weil an den Stellen mit flacher Kante immer wieder Fahrzeuge den Weg versperren. Weil man zwischen Halten und Parken unterscheidet, ist es also nach wie vor erlaubt, bis zu drei Minuten an einer solchen Stelle zu halten, wenn man jederzeit in der Lage ist, wegzufahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Vor Bordsteinabsenkungen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird