Prüfungsrichtlinie

Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen

Stand: Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2009 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 28.01.2009, Verkehrsblatt 2009 S. 129 ff.)
 

Anlage 6 zur Prüfungsrichtlinie

Grundfahraufgaben für die Klassen CE (Anlage 7 Nr. 2.1.4.5 FeV)

1. Allgemeine Hinweise

Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber einen Gliederzug (Kraftahrzeug der Klasse C mit Mehrachsanhänger oder mit Starrdeichselanhänger) oder ein Sattelkraftfahrzeug (Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger) bei geringer Geschwindigkeit selbständig handhaben kann. Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.

Vor jeder Rückwärtsfahrt hat der Bewerber eine geeignete Person aufzufordern, ihn vor herankommenden Verkehrsteilnehmern oder vor Hindernissen, die seinem Blickfeld entzogen sind, zu warnen; darüber hinausgehende Lenk- oder andere Bedienungshinweise sind nicht zulässig, mit Ausnahme des Signalisierens des Abstandes von der "Rampe" bei Aufgabe 2.1.2 bzw. 2.2.2. Der Bewerber hat die Fahrt zu unterbrechen, wenn er die den Verkehr sichernde Person nicht mehr sieht.

2. Grundfahraufgaben

In jeder Prüfung sind zwei Grundfahraufgaben durchzuführen.

2.1 Grundfahraufgaben für Gliederzüge (keine Kombination mit Starrdeichselanhänger)

Grundfahraufgaben der Klasse CE (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger)
GA-Nr.
Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links
2.1.1
O
Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen
2.1.2
O
Summe der zu fahrenden GFA
 
2

O = obligatorisch

 


2.1.1 Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links

Inhalt der Grundfahraufgabe
An einer Kreuzung, Einmündung oder Einfahrt möglichst weit rechts anhalten. Sodann die Fahrzeugkombination rückwärts nach links fahren. Nach Abschluss des Linksbogens ohne weitere Rangierbewegung vorwärts nach rechts fahren.


Prüfungsrichtlinie Anlage 6 Grundfahraufgabe 2.1.1
 
Skizze
: Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links

     

    Fehlerbewertung
  • Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
  • Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
  • Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehr sichernden Person
  • Mehr als vier Korrekturzüge1)

2.1.2 Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen

    Inhalt der Grundfahraufgabe
    Das Heck der Fahrzeugkombination steht vor Beginn der Aufgabe ca 20 m entfernt zu einer Rampe. Durch Rückwärtsfahren ist an die Rampe heranzufahren, um von hinten sicher be- und entladen zu können (höchstens 1 m Abstand). Die Rampe kann durch eine Plattform, ähnliche Einrichtungen2) und/oder Markierungen3) ersetzt werden. Die "Ladestelle" muss mindestens 3,5 m breit sein. Der Abstand zur "Ladestelle" kann bis zum Erreichen der Endposition durch die sichernde Person optisch und/oder akustisch signalisiert werden.

Prüfungsrichtlinie Anlage 6 Grundfahraufgabe 2.1.2
 
Skizze: Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe
zum Be- oder Entladen
    Fehlerbewertung
  • Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
  • Nicht annähernd parallel mit dem Heck des Anhängers zur "Ladestelle" angehalten
  • Fehlende Reaktion auf das Abstandszeichen/Signal des Sicherungspostens
  • Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehr sichernden Person
  • Mehr als vier Korrekturzüge 1)

1) Ein Korrekturzug ist die Bewegung des Fahrzeugs entgegen der Fahrtrichtung der Aufgabe.

2) Z.B. ein Anhänger, eine Wand, eine Garage oder ein Container

3) Die Markierung soll die Funktion der Rampe ersetzen. Sie kann durch möglichst hohe Leitkegel oder Ähnliches in Ladeflächenhöhe dargestellt werden.


2.2 Grundfahraufgaben für Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger

Grundfahraufgaben der Klasse CE (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger)
GA-Nr.
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
2.1.1
O
Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
2.1.2
O
Summe der zu fahrenden GFA
 
2

O = Obligatorisch


2.2.1 Rückwärts um eine Ecke nach links

    Inhalt der Grundfahraufgabe
    Möglichst weit rechts anhalten und die Fahrzeugkombination nach links rückwärts fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Die Fahrzeugkombination mit höchstens 1 m Abstand parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.

Prüfungsrichtlinie Anlage 6 Grundfahraufgabe 2.2.1
 
Skizze: Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
am Beispiel eines Sattelkraftfahrzeugs
    Fehlerbewertung
  • Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
  • Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
  • Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten
  • Mehr als 1 m Abstand zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung beim Anhalten
  • Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehr sichernden Person
  • Mehr als drei Korrekturzüge 1)

 


2.2.2 Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen

    Inhalt der Grundfahraufgabe
    Das Heck der Fahrzeugkombination steht vor Beginn der Aufgabe ca. 2 m seitlich versetzt und ca. 25 m entfernt zu einer Rampe. Durch Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts ist an die Rampe heranzufahren, um von hinten sicher be- oder entladen zu können (höchstens 1 m Abstand). Die Rampe kann durch eine Plattform, ähnliche Einrichtungen2) und/oder Markierungen3) ersetzt werden. Die "Ladestelle" muss mindestens 3,5 m breit sein. Der Abstand zur "Ladestelle" kann bis zum Erreichen der Endposition durch die sichernde Person optisch und/oder akustisch signalisiert werden.

Prüfungsrichtlinie Anlage 6 Grundfahraufgabe 2.2.2
 
Skizze: Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe
zum Be- oder Entladen am Beispiel eines Kfz mit Starrdeichsel-Anhänger
    Fehlerbewertung
  • Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
  • Nicht annähernd parallel mit dem Heck des Anhängers zur "Ladestelle" angehalten
  • Fehlende Reaktion auf das Abstandszeichen / Signal des Sicherungspostens
  • Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehr sichernden Person
  • Mehr als drei Korrekturzüge 1)

1) Ein Korrekturzug ist die Bewegung des Fahrzeugs entgegen der Fahrtrichtung der Aufgabe.

2) Z.B. ein Anhänger, eine Wand, eine Garage oder ein Container

3) Die Markierung soll die Funktion der Rampe ersetzen. Sie kann durch möglichst hohe Leitkegel oder Ähnliches in Ladeflächenhöhe dargestellt werden.


3 Bewertung der Grundfahraufgaben

Die Aufgaben dürfen einmal wiederholt werden.

Dieser Prüfungsteil ist nicht bestanden, wenn der Bewerber

  • auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt
  • den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt
  • eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand anfährt
  • bei der "Rampenaufgabe" die Rampe anfährt bzw. die hintere Markierung überfährt.

Wird dieser Prüfungsteil nicht bestanden, so ist das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen (Anlage 9) trotzdem durchzuführen.


 
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