StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)

Fassung des Inkrafttretens vom 09.04.2009. Zuletzt geändert durch: Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 18 S. 734, ausgegeben zu Bonn am 08. April 2009).

Hinweis der FAHRTIPPS-Redaktion: Die 46. Änderungsverordnung zur StVO, die am 01.09.2009 bereits in Kraft getreten war, wurde am 13.04.2010 vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund eines Rechtsmangels für nichtig erklärt und kommt nach dieser Auffassung nicht zur Anwendung. Gemäß BMVBW gilt also weiterhin die 45. Änderungsverordnung. Hier können Sie die angezeigte StVO-Version umschalten:

45. Änderungsverordnung
46. Änderungsverordnung

§ 42 Richtzeichen (Fortsetzungsseite 5)

(8) Wegweisung
 
1. Wegweiser

Bundesstraße
Zeichen 401
Nummernschild für
Bundesstraßen
Autobahn
Zeichen 405
Nummernschild für
Autobahnen
Knotenpunkt
Zeichen 406
Nummernschild für Knotenpunkte
der Autobahnen (Autobahnausfahrten,
Autobahnkreuze und Autobahndreiecke)
Europastraße
Zeichen 410
Nummernschild für Europastraßen
 
Wegweiser
Zeichen 415
auf Bundesstraßen

Diese Schilder geben keine Vorfahrt.
Wegweiser
Zeichen 418
auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbelastung
Wegweiser
Zeichen 419
auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung
Das Zusatzschild »Nebenstrecke« weist auf einen wegen seines schwächeren Verkehrs empfehlenswerten Umweg hin.
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten
Wegweiser zur Autobahn
Wegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung
Wird aus verkehrlichen Gründen auf private Ziele hingewiesen, so kann die Ausführung des Zeichens mit braunem Grund und weißen Zeichen erfolgen.
 

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