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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ansionatter1
05.02.2016, 11:17 Uhr

Über 20 Jahre nicht mehr Auto gefahren

Guten Tag,

ich bin nun seit über 20 Jahren kein Auto mehr gefahren, weil das mein Mann immer übernommen hat. Nun ist er leider vor einiger Zeit verstorben und ich möchte gern wieder selbst fahren. Weil das aber ganz schön lange her ist, dass ich das letzte Mal Auto gefahren bin, habe ich mir gedacht, es ist sicherer, vorher zu fragen, ob man dafür noch einmal Fahrstunden nehmen muss. Ich habe auch noch so einen ganz alten Führerschein. Kann der denn irgendwann verfallen?

Beste Grüße

Ansionatter1

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michi2
01.09.2016, 13:59 Uhr

zu: Über 20 Jahre nicht mehr Auto gefahren

Mein Beileid...
Verfallen kann die Fahrerlaubnis nicht. Aber es würde dir ganz bestimmt nicht schaden, nochmal ein paar Stunden zu nehmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Paula86
13.10.2016, 15:08 Uhr

zu: Über 20 Jahre nicht mehr Auto gefahren

Hallo,

viele Fahrschulen bieten sogenannte Auffrischungskurse an, vielleicht wäre das was für dich!

Liebe Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tedi
22.01.2017, 16:06 Uhr

zu: Über 20 Jahre nicht mehr Auto gefahren

Ich würde es auch am Anfang auf jeden Fall langsam angehen und noch keine zu langen Strecken fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schankmark74
01.02.2017, 15:35 Uhr

zu: Über 20 Jahre nicht mehr Auto gefahren

Verfallen tut da nichts. Tue dir und andere aber einen Gefallen und mache ein Fahrsicherheitstraining oder einen Auffrischungskurs. Sonst ist das für dich purer Stress und wird vielleicht sogar gefährlich!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte

Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B

Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden

Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben

Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119

Auf eine Sackgasse

Auf eine für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straße

Auf eine Unterführung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt