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Das FAHRTIPPS-Forum
Struppi
01.01.2015, 01:05 Uhr
Mindestbreite der verbleibenden Fahrspur beim Parken
Liebes Forum,
da der zu diesem Thema hier bereits gelaufene Beitrag damals nicht mit letzter Sicherheit ergab, wie groß die Restbreite der Fahrbahn sein muß, damit ein Parken erlaubt ist, kann ich das jetzt hier nachliefern (der Beitrag ließ sich leider nicht mehr ergänzen/ließ keine weiteren Antworten zu):
Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf vor dem blauen Lkw abbiegen
Ich muss den roten Pkw vorbeilassen
Ich muss den blauen Lkw vorbeilassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?
Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen
Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene
Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106 / 3 Fehlerpunkte
In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?
Nach rechts
Nach links
Geradeaus
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