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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wagjen
25.11.2014, 19:31 Uhr

Im absolutes Halteverbot in Unfall gewickelt

Hallo!!

Ich würde gerne wissen, wie es sich verhält, wenn ich im absoluten Halteverbot parke - hier das Zeichen meine ich https://www.halteverbot123.de/halteverbot-lexikon-
absolutes-halteverbot.html
- und werde von einem anderen Fahrer in einem Unfall eingewickelt. Wie ist es dann, bin ich schuld da ich im absoluten geparkt habe? Oder ist der andere Fahrer daran schuld?

Gibt es ein Unterschied zu dem normalen Halteverbot?

Danke für die Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chelli
26.11.2014, 10:57 Uhr

zu: Im absolutes Halteverbot in Unfall gewickelt

Ja es gibt einen Unterschied zwischen dem normalen (eingeschränkten Halteverbot) und dem absoluten Halteverbot.
"Auf öffentlichem Verkehrsgrund im absoluten Halteverbot ist gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) weder das Halten noch Parken erlaubt â EURO“ im eingeschränkten Halteverbot hingegen schon." (Quelle: http://bussgeldrechner.com/strafzettelknoellchen/). Im eingeschränkten Halteverbot, darfst du also zum Be- und Entladen halten, im absoluten nicht. Was jetzt aber ist, wenn du im absoluten Halteverbot stehst und in einen Unfall verwickelt wirst, kann ich dir nicht sagen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wagjen
26.11.2014, 11:02 Uhr

zu: Im absolutes Halteverbot in Unfall gewickelt

Hallo Chelli, danke dir für die Antwort.

Ich habe im Netz gesucht, leider nicht wirklich was gefunden. Im Endeffekt wenn ich auch im absoluten Halteverbot stehe, bin ich ja nicht schuld an dem Unfall. Auf der anderen Seite, hätte ich da gar nicht stehen sollen. Also bin ich schon schuldig.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B / 3 Fehlerpunkte

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