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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern amelie_fragt
18.09.2013, 11:20 Uhr

Überprüfung Verkehrs- und Betriebssicherheit vor Fahrtantritt

Wann sollte bei der praktischen Ausbildung dieser Teil stattfinden?

Gibt es gesetzliche Regelungen, wo das konkret steht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
19.09.2013, 14:44 Uhr

zu: Überprüfung Verkehrs- und Betriebssicherheit vor Fahrtantritt

Schaue mal hier nach:
http://www.sozialleistungsrecht.de/Gesetze/Fahrsch
AusbO.html


Dort findest du

»Anlage 3 (zu § 5 Abs. 1)
Sachgebiete fuer den praktischen Unterricht fuer alle Klassen
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 60 - 64;
bzgl. der einzelnen Aenderungen vgl. Fussnote

1 Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
1.1 Ueberpruefung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs
1.2 Sitzposition
1.3 Einstellung der Spiegel
1.4 Lenkradhaltung (-fuehrung); Lenkerhaltung 1)
1.5 Anlegen und Loesen des Sicherheitsgurtes; Helm Auf- und Absetzen 1) 3)
1.6 Einstellung der Kopfstuetzen
1.7 Bedienungseinrichtungen
2 Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefaellstrecken
3 Gangwechsel «


Da dieser Punkt der erste einer langen Liste an Aufgabenstellungen ist, die im Verlauf an Schwierigkeitsgrad zunimmt, gehe ich davon aus, dass auch in dieser Reihenfolge gelehrt wird.
Ob das aber heißt, dass danach gelehrt werden muss entzieht sich meiner Kenntnis.
Auch wenn mir alles andere unlogisch erscheint. ;o)

..zum Seitenbeginn

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