Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SynapsiS
30.05.2013, 10:54 Uhr

Mindest Anzahl Fahrstunden, gesetzlich vorgeschrieben?

Hallo

Ein Bekannter aus der Schweiz sagte mir das es bei Ihm möglich sei, auch mit wenig bzw. gar keiner Fahrstunde bei einer Fahrschule, sich für die Führerscheinprüfung anzumelden. Also keine gesetzlich Vorschriften "mindest Anzahl Fahrstunden", klar muss man auch dort Theorie & Nothelfer & Sehtests usw. machen. Meine Frage ist das hier in Deutschland auch möglich? Oder schreibt das Gesetz vor wieviele Fahrstunden man absolvieren muss?

mfg SYN

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
02.06.2013, 22:43 Uhr

zu: Mindest Anzahl Fahrstunden, gesetzlich vorgeschrieben?

Die Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:
http://www.fuehrerschein.info/Übersicht_der_Son
derfahrten

Dazu kommt, dass der FL seinen Schüler erst dann zur pP vorstellen darf, wenn er von dessen guter Chance auf Bestehen überzeugt ist.
Diese Überzeugung kann er aber erst durch entspr. Beobachtung (und ggf. Belehrung) während der Fahrstunden bekommen.
Wie viele Stunden dafür notwendig sind, ist talentabhängig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lofter
04.06.2013, 10:21 Uhr

zu: Mindest Anzahl Fahrstunden, gesetzlich vorgeschrieben?

ab in die schweiz und mit führerschein wiederkommen, was syn? ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aleric
10.06.2013, 11:13 Uhr

zu: Mindest Anzahl Fahrstunden, gesetzlich vorgeschrieben?

Es gibt mittlerweile auch für Deutschland derartige Regelungen, aber nur für die Führerscheinklasse A2 (früher A leistungsbeschränkt) und A.

Hier könnte man neuerdings auch ohne eine Fahrstunde zu machen die Fahrerlaubnis erwerben. Theoretisch muss man hier nur die praktische Prüfung ablegen, keine Sonderfahrten und keine Theorieprüfung.

Voraussetzung ist bei der Klasse A2, dass man mindestens 2 Jahre Inhaber der Klasse A1 ist. Bei der Klasse A muss man ebenso lange im Besitz der Klasse A2 sein.

Ganz ohne Fahrstunde in die "Höhle des Löwen" zu gehen halte ich allerdings für etwas gewagt, selbst als routinierter Motorradfahrer.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
10.06.2013, 12:27 Uhr

zu: Mindest Anzahl Fahrstunden, gesetzlich vorgeschrieben?

» Lofter
04.06.2013, 10:21 Uhr
ab in die schweiz und mit führerschein wiederkommen, was syn? ;-)«


Träume weiter, @Lofter.
Oder erkundige dich mal (zB bei Wikipedia) über die Führerscheinausbildung in der Schweiz.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-119 / 3 Fehlerpunkte

In der Dämmerung kommt Ihnen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit eingeschalteter Beleuchtung entgegen. Womit müssen Sie rechnen?

Die Zugmaschine kann ein breiteres, schlecht erkennbares Arbeitsgerät mitführen

Die Breite der Zugmaschine ist trotz der eingeschalteten Beleuchtung nicht immer erkennbar

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Einfach durchfahren

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben