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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mango1
15.04.2013, 18:37 Uhr

Fahrradunfall in der Probezeit

Hallo,

bin heute auf dem Gehweg Fahrrad gefahren, ich nicht auf einer vielbefahrenen Strasse fahren wollte.
Aufjedenfall bremste ich scharf vor einer Frau die mit ihrem stehenden Fahrrad aufeinmal umdrehte.
Dabei ist mein Hinterrad in ein parkendes Auto hineingeschliedert. Die Besitzerin rief sofort die Polizei.

Wie wuerde das nun aussehen da ich noch in der Probezeit bin.
Wie viel Strafe? Und bekomm ich ein Aufbauseminar?
Wuerde mich ueber eine schnelle Antwort freuen, da ich nicht solange auf den Brief warten kann..

Lg

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15.04.2013, 20:23 Uhr

zu: Fahrradunfall in der Probezeit

Du hattest Polizisten vor Ort. Haben die denn NICHTS zum Strafmaß gesagt? O_o

Der aktuelle Bußgeldkatalog für Radfahrer würde von dir fürs Befahren des Gehweges mit Unfallfolge und/oder Sachbeschädigung 30 Euro haben wollen.
Siehe: http://www.bussgeldsiegen.de/bussgeldkatalog/bussg
eldkatalog-2013-radfahrer
/
Bei dieser Quelle sind auch Flens-Punkte angegeben.
Ohne Flenspunkt kein Aufbauseminar (nicht mal ein B-Verstoß!).

Keine Bange:: Bis auf das Knöllchen (und den Schadensersatz) hast du nichts zu befürchten.
Wenn du Privathaftpflicht versichert bist, sehe ich gute Chancen, dass dir die Versicherung auch noch die Reparaturkosten abnimmt.
Dafür mal im Kleingedruckten des Vertrages nachlesen.
Viel Glück

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15.04.2013, 20:28 Uhr

zu: Fahrradunfall in der Probezeit

Nein, die haben nichts gesagt. Die haben mir einfach den Zetel gegeben.
Wegen des Sachschadens mache ich mir ja keine Sorgen...
Heißt das also Aufbauseminar? :o Aber sind nicht bis zu 35€ keine Pkt faellig?

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16.04.2013, 07:08 Uhr

zu: Fahrradunfall in der Probezeit

Nein, Aufbauseminar bedeutet das nicht.
Gerade weil das Vergehen unterhalb der 35 EuroGrenze, bzw.Punktegrenze liegt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-016-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-016-B

Ich muss den Traktor abbiegen lassen

Ich muss den blauen Lkw durchfahren lassen

Der Traktor muss mich durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Bahnübergängen

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen