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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BernieO
12.04.2013, 19:28 Uhr

Umzug ins Ausland vor der Prüfung

Hallo,
bin mitten im Motorradführerschein. Schriftliche ist bestanden. Ziehe nun ins Nicht- EU- Ausland. Kann ich ihn trotzdem hier beenden? Mit Wohnsitz Ausland darf man ja keinen in Dtl. machen. Wie ist das in meinem Fall da ich ja mit Wohnsitz in Dtl. begonnen aber Prüfung mit Wohnsitz im Ausland. Fahrschule sagt es geht nicht?!!?
hoffe es weiss wer was!
Bernie

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
13.04.2013, 12:59 Uhr

zu: Umzug ins Ausland vor der Prüfung

Ich fürchte, dich enttäuschen zu müssen.
Der Prüfungsauftrag ging an den deutschen TÜV/DEKRA.
Die werden dir nicht hinterher reisen.

Aaaaber, wäre es für dich eine Option, im Ausland einen Zweitwohnsitz zu errichten? Den deutschen Wohnsitz also als Erstwohnsitz zu behalten und (bei guter Vorplanung möglich, WENNS mit den Fristen hinhaut) die Ausbildung und Prüfungen während eines Heimataufenthaltes zu machen?

Wann reist du ab? Ist vorher wirklich nicht möglich einen Intensivkurs bei deiner FS zu machen? Klasse A wird von Ferienfahrschulen (ohne Vorbildung der Fahrschüler) ja schon binnen einer Woche angeboten.

Nun bin ich aber kein Fachmann zum Thema.
Vielleicht versuchst du deine Frage mal hier einzustellen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx


Dort springen auch Mitarbeiter von Straßenverkehrsämtern herum, die dir sicher schnell, kompetent und kostenlos helfen werden.
Nur registrieren muss du dich, wie hier auch.

Viel Erfolg wünsche ich dir.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BernieO
13.04.2013, 13:19 Uhr

zu: Umzug ins Ausland vor der Prüfung

Danke, ich habe ja vor ihn in Deutschland zu beenden und reise dafür ja an etc. innerhalb der Frist zwischen schriftlicher und Praktischer. Nur geht das angeblich rechtlich nicht? da wohnsitz nicht mehr Dtl. Zweitwohnsitz etc. keine Option.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-103 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. Was sollten Sie in der Regel zuerst tun?

Prüfen, wie schwer die Verletzungen sind

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen