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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bernie_r
25.07.2012, 10:48 Uhr

Ausbildung zum Fahrlehrer mit 55 Jahren?

Hallo.
Ich bin Bernie, bin 55 Jahre alt und wohne in München.

Ich habe bis vor kurzem in der IT-Branche gearbeitet (Produktmanagement und Schulungen) und werde in Kürze arbeitslos, da die Firma, in der ich gearbeitet habe, geschlossen wird. In meinem Alter kann ich es abhaken, in dieser Branche nochmal einen Job zu finden.

Ich besitze die Führerscheine der alten Klassen 1 und 3. Ist es sinnvoll, in meinem Alter noch eine Ausbildung zum Fahrlehrer zu machen oder ist das ne Schnapsidee?

Viele Grüße
Bernie

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.07.2012, 19:10 Uhr

zu: Ausbildung zum Fahrlehrer mit 55 Jahren?

»In meinem Alter kann ich es abhaken, in dieser Branche nochmal einen Job zu finden.«

Und wer sagt, dass du es im Fahrerlehrer-Beruf einfacher haben wirst? Einen 55-jährigen Berufsanfänger einzustellen, ist ja noch schwieriger als einen 55-Jährigen mit viel Erfahrung in seinem Beruf einzustellen.

Du müsstest erst noch die Klasse CE erwerben und die Kosten für die Ausbildung aufbringen. Ich würde es nicht machen ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bernie_r
29.07.2012, 15:05 Uhr

zu: Ausbildung zum Fahrlehrer mit 55 Jahren?

Danke für die Antwort!
In meiner letzten Firma sind keine Leute über 40 eingestellt worden. Ich war quasi der "Firmenopa". Fahrlehrer im Alter von 50 sieht man allerdings schon recht häufig. Daher meine Frage.

Aber ich merk schon; viel zu aufwändig und zu teuer, so eine Fahrlehrerausbildung, wenn man so alt ist, wie ich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Nur für Sie

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013

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