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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sinus
07.04.2012, 18:52 Uhr

CE nicht bestanden, aus meiner Sicht unkorrekt, bitte um obj. Bewertung

Hallo,
habe bereits seit 16 Jahren die Kl.1 und 3, seit einigen Monaten C und D und habe CE beantragt. Vor einigen Tagen bin ich durch die praktische Prüfung CE gefallen.
Ich bitte um eine neutrale Bewertung der Situation, da man ja meistens bei so etwas emotional betroffen ist und ggf. die Sache subjektiv wertet. Meiner Meinung nach bin ich zu Unrecht durchgefallen.
Nach dem Verbinden und Trennen von Fzg. sagte der Prüfer, "dann fahren wir mal los". Nach 30 Min. mussten wir vor einem Bahnübergang bei Rotlicht warten. In Höhe des Andreaskreuzes stand ein Sackgassenschild, etwa 15 Meter hinter dem Bahnübergang stand das Zeichen 267 (Durchfahrt gesperrt) für den weiteren Geradeausverkehr. Nach dem Bahnübergang bestand allerdings auch noch die Möglichkeit vor dem Z. 267 nach rechts in ein längeres Sackgassenstück mit Wendemöglichkeiten abzubiegen.
Bei meinen übrigen Prüfungen und in den Fahrstunden war es immer so, dass man geradeaus fährt, sollte dies unmöglich oder gesperrt sein, dann rechts, wenn dass nicht geht, dann links.

Als der Bahnübergang freigegeben wurde, bin ich 30cm angefahren, um hinter dem Bahnübergang rechts abzubiegen, als der Fahrlehrer plötzlich auf die Bremse tritt. Durchgefallen wegen Verstoß Z 267, das hinter dem Bahnübergang installiert war.

Ich habe allerdings nicht das Z267 missachtet und hatte auch nicht vor geradeaus in den gesperrten Bereich zu fahren, sondern nach dem Bahnübergang nach rechts in die Straße abzubiegen. Der Blinker war noch nicht gesetzt, da ich noch zu dieser Zeit ca. 25 Meter vor dem bahnübergang stand. Das Abbiegen wäre mit dem Gliederzug auch kein Problem gewesen. Da die Grundfahraufgaben Zurücksetzen und Umkehr auch zeitlich kurz bevor stand, bin ich davon ausgegangen, dass der Prüfer diese möglicherweise in dem Sackgassenstück machen möchte.
Ich weiß, dass die meisten Leute nach dem Durchfallen, die Fehler woanders suchen. Bin normalerweise auch recht selbstkritisch. Fühle mich aber hier zu Unrecht behandelt. Die Chancen einer Beschwerde sehe ich als gering an. Bitte Euch aber mal um Eure Meinung zu der Situation aus neutraler Sicht. Danke im Voraus.

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08.04.2012, 13:06 Uhr

zu: CE nicht bestanden, aus meiner Sicht unkorrekt, bitte um obj. Bewertung

Ja das habe ich auch überlegt. Man muss dazu sagen, dass ich beim Anfahren noch ca. 40m von der Einmündung entfernt war und ich aufgrund der Ladung nur mit Schrittgeschwindigkeit anfahren konnte.
In den Erläuterungen zum §9(1) StVO ist aufgeführt, dass mit rechtzeitig gemeint ist, dass der nachfolgende Verkehr sich auf den Abbiegevorgang bzw damit verbundene Bremsmanöver einstellen kann.
Ich bin der Meinung, dass man beim Anfahren mit max. 5km/h in 40m Entfernung noch nicht zwingend den Blinker gesetzt haben muss.
Bin natürlich über die Sache frustriert. Kann auch ein Durchfallen nachvollziehen, wenn ich eklatante Verstöße begangen hätte. Aber diesen Fall empfinde ich als sehr ungerecht. Der Beginn des gesperrten Bereichs war immerhin noch ca. 50m entfernt und ich bin mit Schrittgeschwindigeit angefahren.

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08.04.2012, 21:28 Uhr

zu: CE nicht bestanden, aus meiner Sicht unkorrekt, bitte um obj. Bewertung

Ich kann mir höchstens vorstellen, dass FL und Prüfer die nach rechts abgehende Straße aufgrund unvollständiger Ortskenntnis oder aufgrund ihrer Position im Fzg. nicht erkannt haben. Ich hatte den Eindruck, dass der FL einfach viel zu früh eingegriffen hat.
Mein FL sagte mir nach dem Absetzen des Prüfers, dass er es auch irgendwie komisch fand und dass nicht jeder Prüfer mich für sowas hätte durchfallen lassen.
Ich fand die ganze Situation irgendwie total komisch.

Aber ich kann auch verstehen, dass Ihr Euch kein objektives Bild machen könnt, wenn Ihr nur meine Version kennt. Ist auch soweit ok. Wollte nur mal Meinungen einholen, wie andere die Sache bewerten. Vielen Dank für die Rückmeldungen.

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09.04.2012, 16:02 Uhr

zu: CE nicht bestanden, aus meiner Sicht unkorrekt, bitte um obj. Bewertung

»Mein FL sagte mir nach dem Absetzen des Prüfers, dass er es auch irgendwie komisch fand und dass nicht jeder Prüfer mich für sowas hätte durchfallen lassen. «
Darf ich mal fragen, was dein FL denn sagte, als der Prüfer noch bei euch war?

»Er greift ja nur ein, wenn es wirklich - wirklich - ernst ist, um keinen Unfall oder eine andere Gefahrsituation herbeizuführen. «
Tja, so sollte es sein, @Umleitung
Aber auch ein FL ist ein Mensch. Wenn er aber die Bremse tritt (weil er meint, der Prüfling würde/könnte gleich einen Fehler machen) so sollte er auch soviel Popo in der Hose haben, um vor dem Prüfer eine verfrühte Handlung einzuräumen.

In der Situation zu schweigen aber dem Prüfer den Schwarzen Peter zuzuschieben, sobald der außer Hörweite ist ......
WENN das so war, hat sich der FL mE nicht mit Ruhm bekleckert. :o(

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09.04.2012, 19:37 Uhr

zu: CE nicht bestanden, aus meiner Sicht unkorrekt, bitte um obj. Bewertung

Er fragte, ob ich das Schild dahinten (Z. 267 in ca. 50m Entfernung hinter dem Bahnübergang) nicht gesehen hätte.
Also meiner Meinung nach könnte man mir vorwerfen, dass ich in eine Sackgasse gefahren wäre. Dies für meiner Kenntnis nach allerdings auch mit einem Gliederzug nicht automatisch zum Durchfallen. Der Prüfer hätte ja auch sagen können, dass ich vorher abbiegen soll, wenn er nicht gewollt hätte, dass ich in die Sackgasse fahre.
Ich will auch keinem eine böse Absicht unterstellen. Ich glaube, die beiden haben die schlecht zu sehende Abbiegung nach rechts nicht gesehen.
Ich finds halt nur ungerecht und muss jetzt mit weiteren Kosten und Fahrstunden rechnen.
Muss der Prüfer eigentlich jemanden zwingend durchfallen lassen, wenn der FL bremst. Möglicherweise kann er ja auch sagen, dass die Bremsung nicht erforderlich gewesen ist.

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11.04.2012, 14:53 Uhr

zu: CE nicht bestanden, aus meiner Sicht unkorrekt, bitte um obj. Bewertung

Dass dein Fahrlehrer so früh bremste, erscheint mir nachvollziehbar: Mit einem Pkw kann man auch noch im letzten Moment eingreifen und schnell noch abbiegen oder wieder rückwärts fahren. Mit einem Lastzug oder Sattelzug ist es aber unter allen Umständen zu vermeiden, dass man mitten auf einem Bahnübergang stehenbleibt und dort zu rangieren anfängt. Dann wäre ein rechtzeitiges Eingreifen gerechtfertigt, bevor (!) man in Höhe der Schranke ist.

Dein Fahrlehrer hat entweder die Seitenstraße nach rechts gar nicht gesehen oder das Einfahren war auch dort verboten oder er hielt es wegen der Enge nicht möglich, dort überhaupt reinzukommen oder er hielt es wegen der Sackgasse nicht für möglich, dort wieder rauszukommen. Ich halte letzteres für die wahrscheinlichste Annahme. Mit einem Pkw kann man ein Sackgassenschild in aller Regel ignorieren. Mit einem Lastzug ist das Einfahren selbst zwar auch nicht verboten, aber man will sich ja nicht freiwillig festfahren. Wenn in der Sackgasse das Wenden in einem Bogen für einen Lastzug nicht möglich war (so breit sind Sackgassen selten), dann hättest du möglicherweise rückwärts wieder raus gemusst. Zur einen Seite wäre das wegen der Sperrung nicht möglich gewesen und zur anderen Seite hättest du rückwärts über den Bahnübergang gemusst.

Was nun tatsächlich die Ursache für das Eingreifen war, kann dir dein Fahrlehrer am Besten erklären.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-102 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?

Als Warnsignal

Als Rufzeichen

Als Überholsignal

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B

Ich darf vor dem Motorrad fahren

Ich darf vor dem blauen Pkw fahren

Ich muss das Motorrad vorbeilassen