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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Motorradjunkie87
22.08.2011, 22:14 Uhr

Österreichischer Führerschein (Was darf ich in Deutschland?)

Guten Tag zusammen,

ich bin Deutscher Staatsbürger, Wohnhaft in Niedernhausen (Hessen).

Ich arbeite seit etwas mehr als einem Jahr in Österreich. Mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland. Mein Nebenwohnsitz ist hier in Österreich.

Derzeit mache ich hier meinen Motorradführerschein. Ich bin 23 Jahre alt.
Nach bestandener Prüfung darf ich jede Maschine fahren.

Darf ich denn dann auch in Deutschland offen fahren?

Ich weiss, in Deutschland fährt man 2 Jahre beschränkt. Ab 25 darf man offen fahren.

Ich hab in vielen Gesetzen und Straßenverkehrsordnungen gelesen, aber aus denen werde ich nicht schlau..... Bin ich zu dumm??? Keine Ahnung.....

Vllt. könnt ihr mir helfen?

Wäre echt nett....

Gruß Motorradjunkie87

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.08.2011, 23:54 Uhr

zu: Österreichischer Führerschein (Was darf ich in Deutschland?)

Wohnst Du denn mindestens 185 Tage in Österreich? Ansonsten dürftest Du keine österreichische FE erwerben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
25.08.2011, 11:39 Uhr

zu: Österreichischer Führerschein (Was darf ich in Deutschland?)

"Ich arbeite seit etwas mehr als einem Jahr in Österreich."

Die 185 Tage sollten demnach kein Problem sein, die Frage ist ob das mit dem Nebenwohnsitz funktioniert.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

An Straßenkreuzung und -einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-112 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit vor und hinter einem Haltestellenschild dürfen Sie nicht parken?

Jeweilsm

Jeweilsm

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt