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Hucki1980
26.04.2011, 21:03 Uhr
Klasse M - Führerscheinstelle ?
Hallo ich hab da mal ne frage zum klasse m führerschein ..und zwar wollte ich wissen ob ich den bei der führerscheinstelle anmelden muss ?
Grund: wenn ich auto machen wöllte müsste ich eine mpu machen da ich in der vergangenheit zu oft schwarzgefahren bin (hatte auch noch nie einen fs )
würde mich über antworten freuen
Gruß Patrick
Wuschel_78
27.04.2011, 19:32 Uhr
zu: Klasse M - Führerscheinstelle ?
Logisch. Ist doch nur ne andere Klasse. Aber bleibt so oder so ein Führerschein. Auch wenn die Fahrschule den Antrag stellt. Die Meldung geht immer zur Führerscheinstelle. Nebenbei bemerkt. Selbst wenn es "nur" Schwarzfahrerei war. Die gehen erstmal davon aus, daß du ja auch während der Ausbildung ein paar "eigene oder unangemeldete Übungsfahrten" absolvieren könntest. Bist ja sicher etwas sehr viel öfter und vielleicht nicht ganz vorschriftsmäßig gefahren (aber hoffentlich unfallfrei), sonst wäre die Auflage nicht da. Sollte irgendwann beim Schwarzfahren ein Unfall, womöglich mit Personenschaden dabei gewesen sein, muß die MPU von Rechtswegen sogar angeordnet werden. Is nix mit Spielraum...
Hucki1980
28.04.2011, 12:24 Uhr
zu: Klasse M - Führerscheinstelle ?
Hallo und danke für die info ....also beim schwarzfahren ist kein unfall dabei gewesen auch kein alk. oder drogen .....aber so wie ich das seh kann ich das wohl vergessen mit klasse M ....und wohl doch die mpu machen ?
Gruß Patrick
Peg
28.04.2011, 12:57 Uhr
zu: Klasse M - Führerscheinstelle ?
Die Notwendigkeit bezgl. der MPU sieht das StVA wohl darin begrüdet, dass du dich charakterlich nicht ins beste Licht gesetzt hast.
Du hast die Chance diesen Zweifel an deinem "Nun-Bravsein" zu beseitigen, indem du die MPU bestehst.
Dann ist natürlich der Erwerb der Kl. B anzuraten, in der du die Klasse M als "kostenlose Dreingabe" findest.
Viel Erfolg
Peg
28.04.2011, 19:46 Uhr
zu: Klasse M - Führerscheinstelle ?
@Hucki, ich weiß nicht, in wie weit du dich bereits mit einer MPU wegen deiner Vorgeschichte beschäftigt hast.
Aber vll. hilft es dir ein wenig, wenn du siehst, wie es einem erging, der aus gleichem Grund den selben Weg ging.
Schaue doch mal, wie Udo es schaffte (von der ersten Vorstellung im Forum bis zur bestandenen MPU vergingen 6 Monate):
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=35883&view=findpost&p=427771
Da sich natürlich nicht jeder Fall aufs Haar gleicht, überlege, ob nicht auch du dort deine Geschichte aufschreibst und dir (kostenlos und unverbindlich!) bei der MPU-Vorbereitung helfen lassen möchtest.
Von Menschen, die es schafften, oder denen, die sich auch beruflich mit dem Thema beschäftigen (müssen).
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte
Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?
Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können
Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind
Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?
Zwischen 150 m und 250 m
Zwischen 250 m und 350 m
Zwischen 50 m und 150 m
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