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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern norman
17.03.2011, 13:29 Uhr

ZU LANGSAM MIT 25 WAS WÃœRDE PASSIREN WENN ICH AUF 45 KM TUNEN WÃœRDE ?

HALLO ICH HABE EINE VESPA ( MOFA FAHRERLAUBNIS ) DIE GENAU 32 KM SCHNELL FÄHRT ICH WÜRDE IHN , MEINEN ROLLER ABER GERNE TUNEN WAS FÜR STRAFEN WÜRDEN MIR ZUKOMMEN WENN ICH IHN AUF 45 KM TUNEN WÜRDE UND VON DER POLIZEI ANGEHALTEN WÜRDE .. ? NUR VERWAHNUNG ODER DIRECKT GELDSTRAFE ?

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17.03.2011, 20:33 Uhr

zu: ZU LANGSAM MIT 25 WAS WÃœRDE PASSIREN WENN ICH AUF 45 KM TUNEN WÃœRDE ?

Was du planst ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat, denn für 45 km/h benötigst du die Führerschein Klasse M:

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1 ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat

Quelle: http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/stvg.php?par
=21


Ich kann mir vorstellen, dass, wenn das Teil nur als Mofa in den Papieren steht, auch die erloschene BE zum Problem wird.
Dazu wird sich sicher noch wer melden, der davon mehr Ahnung hat. ;o)

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17.03.2011, 20:38 Uhr

zu: ZU LANGSAM MIT 25 WAS WÃœRDE PASSIREN WENN ICH AUF 45 KM TUNEN WÃœRDE ?

Mag aber sein, dass dein Mofa allein schon durch seine 32 km/h den Vorwurf des FoF rechtfertigt. :o/

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
19.03.2011, 15:21 Uhr

zu: ZU LANGSAM MIT 25 WAS WÃœRDE PASSIREN WENN ICH AUF 45 KM TUNEN WÃœRDE ?

»VERWAHNUNG «
»FoF «

Ich glaube, die Erwartungs- und sonstigen Horizonte passen nicht zusammen. Das Thema ist in anderen Internetforen sicher besser aufgehoben. Ich mache den Thread dicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-108-B / 3 Fehlerpunkte

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