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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Polobär
10.02.2011, 19:44 Uhr

Fahren ohne Versicherungsschutz

Hallo zusammen,

bin mit meinem motorrad heute zum tüv gefahren ( hatte voher telefonisch alles abgeklärt, und es wurde mir gesagt das eine fahrt mit entsiegeltem kennzeichen zum ummelden erlaubt ist).

Ich bin direkt bei der dekra angehalten worden, und bekomme wohl post wegen fahren ohne versicherungsschutz.

Ich bin NICHT mehr in der Probezeit, zurzeit erst im zweiten lehrjahr und habe mir noch nie etwas zu schulden kommen lassen.

Mit was muss ich rechnen? auch mit einem Fahrverbot?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Intruderarno
21.02.2011, 07:35 Uhr

zu: Fahren ohne Versicherungsschutz

Hallo auch,
soweit mir bekannt, darfst Du auf direktem Weg zur Hauptuntersuchung fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
21.02.2011, 22:21 Uhr

zu: Fahren ohne Versicherungsschutz

Du hast dich aber nicht vor der Fahrt an deine Versicherung gewandt, um eine Nummer zur Registrierung (früher nannte man es Doppelkarte, der jetzige Begriff ist mir entfallen) zu erhalten?
Dann wäre der Vorwurf gegen dich mE gerechtfertigt. :o(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
21.02.2011, 22:44 Uhr

zu: Fahren ohne Versicherungsschutz

Und wenn das so wäre, ist nicht gerade prickelnd, was dann auf dich zukäme:
http://www.recht-find.de/fahren-vericherungschutz.
htm


Wollen wir einmal hoffen, dass Durban hier auftaucht und sagt, dass ich mit meiner Vermutung falsch liege. ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.02.2011, 13:16 Uhr

zu: Fahren ohne Versicherungsschutz

Für jede Fahrt, egal wohin und zu welchem Zweck, muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Das gilt auch in den Fällen, in denen man zulässigerweise mit ungesiegeltem Kennzeichen unterwegs ist.

Die Rechtsfolgen hat Peg schon verlinkt (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz = strafbare Handlung).

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B

Beide Pkw

Der helle Pkw

Der dunkle Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B

Ich darf als Erster fahren

Ich muss die Straßenbahn vorlassen

Ich muss den roten Pkw vorlassen