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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.04.2010, 12:41 Uhr

zu: Ramsauer rudert mit Volldampf zurück

Das Chaos wird jetzt perfekt.
Auf der Internetseite des BMVS ist jetzt wieder die "alte" StVO Stand April 09 zu finden.
Was gilt, ist unklar:
Ein Verkehrsminister kann ja nicht einfavch eine inkraft getretene VO für "nichtig" erklären.
Und was ist mit den neuen Regelungen, die nicht die Verkehrszeichen betreffen?

Diese hastige Aktion macht alles nur noch schlimmer. Man hätte in aller Ruhe eine Korrektur vornehmen können.

Und jetzt fängt das große Chaos erst an.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.04.2010, 21:06 Uhr

zu: Ramsauer rudert mit Volldampf zurück

Was ich mich frage:
Wenn die 46. ÄnderungsVO nie inkraft getreten ist, und die alten VZ wirksam geblieben sind, sind dann die VZ, die durch die ÄnderungsVO eingeführt wurden, nie gültig geworden?

Wenn Du die Muße hast:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=78418


Das ist der Thread im Verkehrsportal dazu :)

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

Wo rechts das Parken verboten ist

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

In Einbahnstraßen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?

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