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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
18.09.2009, 13:46 Uhr

Mit Roller über rot gefahren...

Hallo!

Bin heute morgen zur Schule, hatte es eilig, (ja, ich weiß, das ist keien Begründung) über rot gefahren. So weit ich weiß, ist dort kein stationärer Rotlichtblitzer, aber ich glaube so eine kleine kamera...

deshalb meine Frage:

1) Um ein Rotlichtverstoß nachweisen zu können, muss es doch hell blitzen, also dass müsst eich doch jetzt wissen, so eine Videokamera langt doch da nicht?!
Außerdem müsste es doch dann genau 2x blitzen?!

2) Kann mir überhaupt als Rollerfahrer ein Rotlichtverstoß nachgewiesen werden, wenn nicht einduetung 2 Bilder gemacht werden, also mit so ner Kamera (sind die dafür da, dass die Ampel weiß, da wartet jemand, aber da gibts doch diese schwarzen Striche auf der Fahrbahn?!) geht das doch nicht...

Wahrscheinlich hab ich Glück gehabt, ist auch schon lange nicht mehr so was passiert, eigentlich auch nicht eines Themas würdig, aber die Probezeit macht so einiges würdig zum nachdenken...

Liebe Grüße,
Yoshi08

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
19.09.2009, 11:36 Uhr

zu: Mit Roller über rot gefahren...

Vielen Dank!

Ok, ich versprech´s :)

Ist mir auch schon mindestens nen Jahr nicht mehr so was passiert.

Lg,
Yoshi08

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B

An der Sichtlinie

An der Haltlinie

In Höhe der Ampel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen