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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Yoshi08
18.09.2009, 13:46 Uhr
Mit Roller über rot gefahren...
Hallo!
Bin heute morgen zur Schule, hatte es eilig, (ja, ich weiß, das ist keien Begründung) über rot gefahren. So weit ich weiß, ist dort kein stationärer Rotlichtblitzer, aber ich glaube so eine kleine kamera...
deshalb meine Frage:
1) Um ein Rotlichtverstoß nachweisen zu können, muss es doch hell blitzen, also dass müsst eich doch jetzt wissen, so eine Videokamera langt doch da nicht?!
Außerdem müsste es doch dann genau 2x blitzen?!
2) Kann mir überhaupt als Rollerfahrer ein Rotlichtverstoß nachgewiesen werden, wenn nicht einduetung 2 Bilder gemacht werden, also mit so ner Kamera (sind die dafür da, dass die Ampel weiß, da wartet jemand, aber da gibts doch diese schwarzen Striche auf der Fahrbahn?!) geht das doch nicht...
Wahrscheinlich hab ich Glück gehabt, ist auch schon lange nicht mehr so was passiert, eigentlich auch nicht eines Themas würdig, aber die Probezeit macht so einiges würdig zum nachdenken...
Liebe Grüße,
Yoshi08
Yoshi08
19.09.2009, 11:36 Uhr
zu: Mit Roller über rot gefahren...
Vielen Dank!
Ok, ich versprech´s :)
Ist mir auch schon mindestens nen Jahr nicht mehr so was passiert.
Lg,
Yoshi08
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte
Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?
Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden
Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte
Wo müssen Sie warten?
An der Sichtlinie
An der Haltlinie
In Höhe der Ampel
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
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