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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Herbert123
27.09.2008, 10:21 Uhr

Prüfbescheinigung B mit 17 Jahren

Hallo,
mein Jünster hat seinen Führerschein mit gemacht. Auf der Prüfbescheinigung steht folgender Satz: ...ist berechtigt, die Kraftfahrzeuge der Klassen L, B, M, T/S zu führen.
Was bedeutet nun Klasse T/S? Darf mein Sohn auch Klasse T fahren?
Hat sich die Behöre verschrieben?

Mfg
herbert

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
27.09.2008, 11:01 Uhr

zu: Prüfbescheinigung B mit 17 Jahren

Hallo Herbert,
das gab es hier im Forum schon mal:

http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=17960&a
mp;forum=2


Wenn du dann noch Fragen hast, meld dich nochmal.

Gruß
bs01

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B

Sie dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren

Als Gegenverkehr brauchen Sie den Bus nicht besonders zu beachten

Die entgegenkommenden Pkw dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben