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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dixxan
10.09.2008, 18:33 Uhr

16 Punkte:-(

hallo ich hab mal ne frage.. ich bin noch in der probezeit und habe leider schon 16 punkte gesammelt..
asf hab ich auch schon hinter mir..
ich habe heute einen brief bekommen von lk

da steht:

Anhörung zum Entzug der Fahrerlaubnis

Feststellung der zuständigen Verwaltungsbehörde (§ 73 eV)

02.Zuwiederhandlung Nach abschnitt a
03.Zuwiederhandlung Nach Abschnitt b


und weiter unten steht:

aus diesem grund ist eine FAHRERLUBNIS AUFPROBE ZU ENTZIEHEN


Frage:

muss ich den führerschein vorüber gehend abgeben?
oder kann ich den komplett vergessen??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SteffiSolingen
10.09.2008, 19:10 Uhr

zu: 16 Punkte:-(

Den wirste wohl nicht wieder bekommen.
Du hattest ihn ja auf Probe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dixxan
10.09.2008, 19:14 Uhr

zu: 16 Punkte:-(

kann das sein das ich den dann nach der probezeit wieder bekomm??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.09.2008, 19:40 Uhr

zu: 16 Punkte:-(

Dass DIr die FE entzogen wird, liegt nicht an der Anzahl der Punkte, sondern dass Du dir "dritte Stufe" der Probezeitmaßnahmen erreicht hast.

Wurdest Du schon aufgefordert, an einer freiwilligen psychologischen Beratung teilzunehmen?

Das beste ist, wenn Du mal alle Verstöße und die darauffolgenden Maßnahmen mit ihren Daten hier posten würdest, dann kann man sowas besser beurteilen.

Deine jetztige FE ist weg; der Führerschein wird geschreddert, du bekommst ihn nicht wieder.

Normalerweise wird in solch einem Fall eine Sperrfrist von drei Monaten angesetzt, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Da eine FE drei Monate vor ihrem Erteilungsdatum beantragt werden kann, solltest Du gleich zu Beginn der Sperrfrist eine neue FE beantragen.

Je nach Muster der Verstöße kann die Fsst eine MPU vor der Wiedererteilung verlangen.

Deine Probezeit ruht während der führerscheinlosen Zeit. Nach Erhalt der neuen FE führt jeder weitere A- Verstoß in der Probezeit zur MPU!

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dixxan
10.09.2008, 19:51 Uhr

zu: 16 Punkte:-(

ja ich hatte schon bescheid zu einem freiwilligen psychologischen test.

09.07.06 01. abgefahrene Reifen 3 punkte
29.09.06 02. abgefahrene Reifen 3 punkte
08.02.07. 03. abgefahrene Reifen 3 punkte
04.03.08 04. sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindikkeit innerhalb geschlossener ortschaften um 31-40 kmh 3 punkte
03.06.08 05. sie überschritten die zulässige höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener ortschaften von über 70 kmh 4 punkte

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.09.2008, 20:41 Uhr

zu: 16 Punkte:-(

davon ausgehend, dass der Verstoß am 8.2.07 nach Anordnung des Aufbauseminars war und der Verstoß am 3.6.08 nach Aufforderung zur verkehrspsychologischen Beratung, ist der Entzug rechtens.
Der übliche Gang der Dinge.

Also gilt das oben Gesagte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dixxan
10.09.2008, 21:06 Uhr

zu: 16 Punkte:-(

wenn ich mein früherschein neu mach muss ich den das volle Programm durch ziehen mit den stunden der theo und praxis prüfung?

und behallt denn meine jetzigen Punkte?
wie is das denn mit der probezeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
11.09.2008, 01:18 Uhr

zu: 16 Punkte:-(

Sorry, aber allein die Tatsache, dass Du Dich dreimal mit abgefahrenen Reifen erwischen lassen hast, begründet doch sicherlich erhebliche Zweifel an Deiner geistigen und charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.09.2008, 11:33 Uhr

zu: 16 Punkte:-(

» wenn ich mein früherschein neu mach muss ich den das volle Programm durch ziehen mit den stunden der theo und praxis prüfung? «

Du musst Deinen Führerschein nicht neu machen, lediglich neu beantragen. Kostet ca. 120 Euro.

» und behallt denn meine jetzigen Punkte? «

Durch die Entziehung werden die Punkte gelöscht. DIe Verstöße bleiben aber eingetragen. Ich sagte bereits, die Punkte sind nicht das Problem, sondern, dass Du in der Probezeit laufend Verstöße sammelst.

» wie is das denn mit der probezeit? «

Die Probezeit ruht während der führerscheinlosen Zeit und läuft danach normal weiter.
Innerhalb der Probezeit führt jeder weitere schwerwiegende Verstoß zwingend zur MPU. SOlltest Du die MPU nicht bestehen, wird die Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit entzogen und erst nach neuer MPU wiedererteilt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
16.09.2008, 19:08 Uhr

zu: 16 Punkte:-(

Mannomann, da schleppst du ja einige Fahrverbrechen mit dir rum...

Sorry, aber ich hab mri geschworen, sobald ich Autoführerschein habe, werde ich nicht schneller als 20 km/h einfahren, ich hab einfach viel zu Angst um meinen Führerschein. Erst danach fahr ich auch mal 30 km/h zu schnell   Sry, aber jeder fährt mal über 20 km/h, di ePorbezeit ist die Einschränkung des Fahrstils...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zink
18.09.2008, 21:29 Uhr

zu: 16 Punkte:-(

Erst danach fahr ich auch mal 30 km/h zu schnell Sry, aber jeder fährt mal über 20 km/h, di ePorbezeit ist die Einschränkung des Fahrstils...

> Tolle Einstellung (OT)...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-103-B / 3 Fehlerpunkte

Alle drei Fahrzeuge wollen links abbiegen. Wer hat sich richtig eingeordnet?

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