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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chriss
26.08.2008, 22:27 Uhr

Schlechte einsicht

Hi was ist wenn Verkehrsschilder sehr schlecht einzusehen sind (Verdeckt durch Bäume, stehen sehr weit vom Staßenrand) hilft es da einspruch einzulegen wenn man geblitzt wird oder ist dieses Zwecklos???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.08.2008, 23:48 Uhr

zu: Schlechte einsicht

Da müssten sie schon sehr schlecht sichtbar gewesen sein. Außerdem sollte das verdeckte Schild dann kein Wiederholungszeichen, sondern ein neues Tempolimit gewesen sein.

Du kannst ja mal ein Foto von der Situation hier veröffentlichen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für Sie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Grundstücksausfahrten

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Straßenkreuzungen und -einmündungen