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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
Pedder
08.05.2008, 16:07 Uhr
Frage zur prüfung (B)
Hallo!
Ich bin gestern durch die Prüfung gefallen (war meine erste), da ich angeblich jemandem die Vorfahrt genommen habe... Ich hab davon aber leider nix mitbekommen........ Naja, was solls.
Jedenfalls hat bei mir ansonsten eigentlich das meiste gut geklappt:
- Notbremsung
- Rückwärts einparken
- Verkehrsgerecht umdrehen (rückwärts um die Ecke)
Ich habe gehört, dass diese Aufgaben dann in der nächsten Prüfung nicht mehr drankommen. Stimmt das? Also muss ich dann gar keine Grundfahraufgaben mehr machen? (Denn die haben ja einwandfrei geklappt, Glück gehabt)
MfG Pedder
muh123
08.05.2008, 16:52 Uhr
zu: Frage zur prüfung (B)
Na klaro können wieder diese Aufgaben zur naechsten Prüfung rankommen und viele weitere mehr.
Rückwärts, Quer- einparken gehoeren doch fast zum standard jeder Prüfung . Notbremsung tut sich denk ich mal nicht jeder Prüfer an
Pedder
08.05.2008, 18:44 Uhr
zu: Frage zur prüfung (B)
ohje...
*Marie182*
08.05.2008, 22:21 Uhr
zu: Frage zur prüfung (B)
klar kommen die wieder dran
außer man ist so schlau wie ich und muss die nur einmal machen weil man in der ersten prüfung gar nicht dazu gekommen ist:-)
to
09.05.2008, 09:32 Uhr
zu: Frage zur prüfung (B)
» Ich hab davon aber leider nix mitbekommen«
Dann ist ja bloß gut, dass Du noch keinen Führerschein bekommen hast...
CLAIRE
09.05.2008, 14:31 Uhr
zu: Frage zur prüfung (B)
BIN HEUTE AUCH DURCHGEFALLEN. ÜBERLEGE AUFZUGEBEN.
Pedder
09.05.2008, 15:55 Uhr
zu: Frage zur prüfung (B)
man wird ja wohl noch fragen dürfen....
Und ich habe niemandem die Vorfahrt genommen, das hätte ich 100%ig gemerkt
corsa-ultrablau
09.05.2008, 17:11 Uhr
zu: Frage zur prüfung (B)
Dann muss der Prüfer also eine Fata Morgana gesehen haben.
Warum sind Fahrschüler eigentlich immer so uneinsichtig, wenn es um ihre Fehler geht?
Es scheint so, dass vielen Fahrschülern gar nicht bewusst ist, welch große Verantwortung sie nach bestandener Prüfung zu übernehmen haben, denn sonst müsstest Du absolut entsetzt darüber sein, dass Du von der Vorfahrtmissachtung gar nichts mitbekommen hast.
Pedder
09.05.2008, 17:43 Uhr
zu: Frage zur prüfung (B)
Wenn ich da wirklich einenm die Vorfahrt genommen hätte, dann wär wohl mein Lehrer auf die BREMSE getreten und hätte mich nicht weiterfahren lassen!
Außerdem hat da niemand gehupt und ich bin mir zu 10000000% sicher, dass da keiner war!
Georg_g
09.05.2008, 18:02 Uhr
zu: Frage zur prüfung (B)
Der Prüfer hat also einfach mal irgendwas erfunden, um dich durchfallen zu lassen. Dein Fahrlehrer hat das einfach erduldet, dass du durchfällst, obwohl da gar keiner war.
Dieses Szenario ist doch völlig unglaubwürdig.
Auf die Bremse muss der Fahrlehrer nur treten, wenn er damit einen Unfall oder eine erhebliche Gefährdung verhindern will. Man kann aber auch jemandem die Vorfahrt nehmen, ohne dass es gleich zu einer solchen Gefährdung kommen muss. Und aus dem fehlenden Hupsignal kann man auch nicht schließen, dass da niemand war.
Pedder
09.05.2008, 21:11 Uhr
zu: Frage zur prüfung (B)
ihr wart natürlich alle dabei...
Cicikiz
09.05.2008, 22:15 Uhr
zu: Frage zur prüfung (B)
Wenn ich das so lese kriege ich echt Panik vor der praktischen Prüfung!
Cicikiz
09.05.2008, 22:22 Uhr
zu: Frage zur prüfung (B)
kann man eigentlich durchfallen wenn man mal den Motor abwürgt?
to
10.05.2008, 09:31 Uhr
zu: Frage zur prüfung (B)
»ihr wart natürlich alle dabei...«
Natürlich nicht, aber Du warst offenbar auch nicht ganz dabei, sonst wäre Dir die Vorfahrtmissachtung vermutlich ja nicht passiert.
Das Bedauerliche ist doch, dass Du - als der Fahrerlaubnisbewerber - die Situation, im Gegensatz zu den beiden "Profis", die im selben Auto saßen, noch nicht einmal gemerkt hast.
Deshalb ist es auch gut so, dass Du Deine Verkehrsbeobachtung in ein paar fahrstunden noch etwas übst, bis Du in wirklich jeder Situation klar erkennst, wer die Vorfahrt hat.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte
Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?
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Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss dem roten Pkw Vorfahrt gewähren
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Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren
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