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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HackBot
29.03.2008, 14:33 Uhr

Unfall in der Probezeit

Also mein Kumpel hat am 20.03.2008 ein Unfall gebaut!!
Er hat den Führerschein seit 10. 2007 also noch Probezeit
Folgendes ist passiert: Er ist mit seinem Wagen bei Nässe über Blausteinpflaster (das ist wie Kopfsteinpflaster) gefahren und sein Heck ist ausgebrochen (Heckantrieb besonders schlecht bei Nässe) und hat dabei ein stehendes Auto gerammt. Daraufhin hat er die Polizei gerufen die hat den Unfall aufgenommen und gesagt er muss zum Aufbauseminar. Der Polizist meinte das er schneller als 30 gefahren sei. Mein Kumpel sagt aber er sei 30 gefahren und er hat auch seine Freundin als Zeugin!!!

Meine Frage muss er zum Seminar???

oder was bekommt er noch???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
29.03.2008, 14:40 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit

Der Vorwurf wird vermutlich lauten:

"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."

75 Euro, plus Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte

Gegen den Vorwurf kann sich dein Kumpel auch kaum wehren, weil der Unfall an sich als Beweis dafür gilt, dass er seine Geschwindigkeit nicht den Bedingungen angepasst war.

Folglich Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Vorfahrt gewähren

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-012-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-012-B

Das Motorrad darf vor mir abbiegen

Ich lasse den blauen Pkw abbiegen

Der blaue Pkw muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-007 / 3 Fehlerpunkte

An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang". Was haben Sie zu beachten?

An Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Schienenfahrzeuge haben an allen Bahnübergängen Vorrang

Kraftfahrzeuge haben an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz Vorrang