Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern F!SCH
25.03.2008, 15:15 Uhr

Unfall in der Probezeit bei Nacht und Regen

Hi,

ich habe vergangenen Donnerstag einen Unfall in der Innenstadt gebaut. Die Ampel sprang gerade von rot auf grün um und ich wollte links abbiegen. Also bin ich auf die Kreuzung draufgefahren, auf das dicke Kreuz in der Mitte zu. Da es 22:00 uhr war, war es dementsprechend dunkel und die Kreuzung ist schlecht beleuchtet. Außerdem hat es in Strömen geregnet. Durch diese Umstände und einen entegegnkommenden Lunksabbieger, habe ich das entgegenkommende Auto zu spät gesehen, da es durch den Linksabbieger verdeckt wurde und halt wie geaagt gegossen hat wie aus Eimern. Wegen extremen Aquaplaning kam ich zu spät zum stehen so das der geradeausfahrende mir in die Seite reingefahren ist. Personenschaden gibts zum Glück keinen.

Ich habe bei der Polizei mauch erst mal keine Aussage geamcht, nur die haben direkt einen Bußgeldtatbestand angekreuzt. Ich wollte mal fragen, ob es irgendwie möglich ist, hier um ein Bußgeld drumherum zu kommen, da ich noch in der Probezeit bin (eig kein halbes Jahr mehr...) und schon für die 500 € für die Selbstbeteidigung der Versicherung demnächst genug ackern muss, da ich noch Schüler bin und nicht wüsste wie ich noch 400 € für ein Aufbauseminar aufbringen sollte. Mein vater meinte, dass wir eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben.

PS: Falls dass irgendwie relvant ist, es waren auch zwei Personen bei mir im Auto, die bezeugen können, das der Geradeausfahrende erst extrem spät zu sehen war und das das Bremsen quasi unmöglich war aufgrund von Aquaplaning.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
25.03.2008, 17:59 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit bei Nacht und Regen

Ne, da hast du leider keine Chance.

Die Story mit dem zu spät-sehen und dem Aquaplaning würde ich weglassen, sonst heißt es evtl noch nicht angepasste Geschwindigkeit.

Du wirst nicht um die Strafe bzw. die Nachschulung rumkommen.
Polizei war da, Unfall aufgenommen, du als Fahrer festgestellt. Das reicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
25.03.2008, 18:17 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit bei Nacht und Regen

da hat der jules recht.

wenn man nix sieht, darf man nicht fahren, bzw. sich höchstens hineintasten und über das aquaplaning brauchen wir gar nicht reden, bei dem tempo mit dem man normalerweise abbiegt, gibt es kein aquplaning.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
25.03.2008, 21:52 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit bei Nacht und Regen

Nö, bei der Beschreibung ist das ein klassischer Unfall beim Linksabbiegen. Da gibt´s nichts zu rütteln.
Schlechte Sicht = Gas weg
Schlechtes Wetter = Gas weg
Nicht durch den Gegenverkehr sehen können = Gas weg

§3 StVO
Der Fahrzeugführer hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. ...
Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.

Und Aquaplaning beim Abbiegen tritt vielleicht auf, wenn mal Hochwasser ist!
Von dem Zug würde ich auch absteigen, daß macht eher einen "lächerlichen" Eindruck vor Gericht!
Denn Aquaplaning tritt unter 80 km/h nur in den absolut ungünstigsten Fällen auf, dabei müssen die Reifen aber dann auch schon fast herunter gefahren sein. Also 1,6 mm und weniger Profil!

Ich denke mal, daß Du nicht Aussagen möchtest, daß Du mit 90 km/h abgebogen bist, im Wissen, daß Deine Reifen nur noch 1,4 mm Profil hatten, oder? :-)

Der Erfolg wäre dann dafür z.B., nach Bußgeldkatalogverordnung:

Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß >>> 50 € und 3 Punkte

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern F!SCH
26.03.2008, 00:16 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit bei Nacht und Regen

Dann habe ich den Begriff Aquaplaning unsachgemäß bzw. falsch beutzt, was ich meinte war eine überschwemmte Fahrbahn, auf der Bremsen schwer- bzw. eher unmöglich war, da es ein einziges Gerutsche war

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.03.2008, 09:17 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit bei Nacht und Regen

auch bei einer wasserhöhe von 20 cm bleibt ein auto ein auto und wird nicht zum boot, soll heissen das auch bei einem so hohen wasserstand und einem tempo von 30 km/h ein auto voll lenk- und bremsbar bleibt.
selbst wenn es nicht so wäre, lag die schuld ALLEINE bei dir, weil du nicht der witterung angepasst gefahren bist.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern F!SCH
26.03.2008, 12:08 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit bei Nacht und Regen

Davon abgeshen das es dann vll nciht der Witterung angepasst wäre möchte ich mal denjenigen seheb, der mit 30 km/h um ne Kreuzung fährt die derart überflutet ist und dabei kein Stück rutscht oder jederzeit bremsen könnte

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
26.03.2008, 12:47 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit bei Nacht und Regen

"Davon abgeshen das es dann vll nciht der Witterung angepasst wäre möchte ich mal denjenigen seheb, der mit 30 km/h um ne Kreuzung fährt die derart überflutet ist und dabei kein Stück rutscht oder jederzeit bremsen könnte"

Das hat ja auch niemand behauptet.
Genau deshalb musst du langsamer fahren...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hütes1985
26.03.2008, 12:56 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit bei Nacht und Regen

Ich verstehe dein Problem nicht @ F!sch.
Hier sind doch eindeutige Antworten vorhanden. Es ist Fakt, dass du dem entgegenkommenden Fahrzeug keinen Vorrang gewährt hast, weil du zu weit in die Kreuzung hineingerutscht/fahren (wie auch immer) bist. Es kam zum Unfall.
Du hast damit deine Sorgfaltspflicht verletzt. Dass die Umstände unglücklich waren angesichts des Wetters, das hat hier niemand abgestritten. Aber aus der Nummer wirst du so nicht wieder herauskommen, ein Freund von mir hatte einen ganz ähnlichen Fall.

Viel machen kannst du da jetzt nicht. Wenn du die 500 Euro für die erhöhte Selbstbeteiligung zahlen musst, ist das natürlich doof. Kaufst du den Schaden von der Versicherung zurück oder wie schaut das aus?
Um das Aufbauseminar wirst du nicht herumkommen. Aber die Aufforderung dazu lässt doch meist einige Monate auf sich warten, bis sie eintrudelt und du letztlich dort aktiv werden musst und dir eine FAhrschule zum Aufbauseminar suchen musst. Bei meinem Freund kam die Aufforderung (ist zwar schon 3 Jahre her) glaube ich erst 7 Monate später.

Vielleicht leiht dir jemand (Eltern, Verwandte etc.) das Geld dafür. Oder du hast in den 7 Monaten genügend Zeit, das Geld durch Arbeit o.ä. aufzutreiben.

Das klingt hart, es tut mir auch leid für dich, aber nur durch den Regen wird man den Bußgeldbescheid, der kommen wird, nicht rückgängig machen können.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern F!SCH
26.03.2008, 15:17 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit bei Nacht und Regen

Ich hatte jetzt damit gerechnet, dass ich so ca. nächsten Monat bei der Fahrschule antanzen darf... Aber trotzdem dachte cih vll hätte ich eine Chance darum zu kommne, im Sommer wieder ein bis zwei komplette Wochen für quasi für lau arbeiten zu dürfen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hütes1985
26.03.2008, 17:06 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit bei Nacht und Regen

Es gibt hier sicherlich kompetentere Leute im Forum als mich, aber ich habe hier auch schon häufiger gelesen, dass diese Aufforderung zum Aufbauseminar von dieser Verkehrsbehörde schon ein paar Monate auf sich warten lässt in aller Regel. Wahrscheinlich sind 2-3 Monate normal. Außerdem gibt es auch dann eine Frist, die dir gesetzt wird, in der du noch einmal Zeit bekommst.
Also ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass du schon im April oder Mai dorthin musst. In den Sommermonaten könnte natürlich gut zutreffen, vielleicht auch erst im Laufe des Herbstes.

Naja, also arbeiten müssen wir alle irgendwie. Wenn du das Geld sogar in 1-2 Wochen zusammenkriegst, dann hast du ja immer noch 4 Wochen Freizeit von den Sommerferien. Dann ist der Fall ja nicht soo schlimm, oder meinst du nicht?

Ich glaube nicht, dass man dich bei der Sache absolut von der Schuld freisprechen kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
26.03.2008, 19:13 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit bei Nacht und Regen

Ein Freund von mir hatte ziemlich genau vor einem Jahr seine ersten Punkte kassiert. Die Aufforderung kam erst Sommer/Herbst, da war er dann auch bei dem Seminar. Kann aber immer unterschiedlich sein. In der Regel dauert es aber ganz schön lange.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
27.03.2008, 22:31 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit bei Nacht und Regen

Mal ´ne Frage:
War das mit den 400 € nur so dahin gesagt, oder ist das bei Euch wirklich so teuer?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.03.2008, 22:47 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit bei Nacht und Regen

@drummer
bei uns liegt der preis bei 450 €.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
28.03.2008, 08:18 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit bei Nacht und Regen

Hossa! Wir nehmen 275 € und sind schon teuer! :-)

Da machen wir wohl was falsch!?!?!? *grübel*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.03.2008, 09:05 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit bei Nacht und Regen

seh ich auch so ;-)

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-018-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-018-B

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Ich muss den Bus durchfahren lassen

Ich fahre vor dem Bus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Über Schachtdeckeln

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen