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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern janmarcel
02.03.2008, 22:09 Uhr

Geblitzt in der Probezeit - besonderer Hintergrund

Hallo,

Ich bin im Dezember letzten Jahres geblitzt worden. Ich befinde mich in der Probezeit. (Bundesland NRW)

Einige Fakten: Der Wagen ist auf meinen Vater angemeldet, ich aber als Fahrer auch eingetragen.


Ich habe aber keinen Kontakt mehr zu meinem Vater.


Nun hat mein Vater sich durch SMS gemeldet und gesagt, dass ein Brief von der Polozei gekommen sei. Er hätte sich informiert und meinte in dem Fall wäre ein Bußgeld zu bezahlen und an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

Überschrittene Geschwindigkeit: 23 km/h (innerhalb einer geschlossenen Ortschaft)




FRAGEN dazu:

Das Bußgeld wird er wohl bezahlt haben(?), da er mich dazu nicht kontaktierte und ich selbst persönlich auch keinen Brief von der Polizei bekam.
Habe also bisher weder etwas bezahlt, noch an einem Aufbauseminar teilgenommen.


Kernfrage: Hat er mich überhaupt als Täter angegeben? Grund: Ich selbst habe bis heute (2. März 2008) keinen Brief oder Meldung von der Polizei bekommen...

Ist der Fall für mich jetzt also verjährt?

Oder meldet sich die Polizei dann einfach nicht bei mir persönlich???

Die haben meinen Vater ja kontaktiert, aber können die mir die Fahrerlaubnis denn wegnehmen, wenn sie mich persönlich nie kontaktiert haben, sondern nur meinen Vater?

Was denkt ihr darüber? Ist es nicht für die Polizei auch auffälig, dass der Mann auf dem Foto viel jünger aussieht?

Vielen Dank für eure Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
02.03.2008, 22:17 Uhr

zu: Geblitzt in der Probezeit - besonderer Hintergrund

<<Kernfrage: Hat er mich überhaupt als Täter angegeben?>>

Es gibt da eine tolle Erfindung. Sie nennt sich Telefon. Damit kannst du deinen Vater erreichen und ihn selbst fragen. Oder erwartest du, dass irgendjemand in diesem Forum hellsehen kann?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
02.03.2008, 23:23 Uhr

zu: Geblitzt in der Probezeit - besonderer Hintergrund

Wenn Dein Vater sich per SMS bei Dir wegen der Sache meldet....

...warum rufst Du ihn nicht zurück und fragst ihn?

Deine Art und Weise Beziehungen zu pflegen, mutet etwas merkwürdig an.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt