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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Redgrave
03.02.2008, 11:47 Uhr

Vorfahrt genommen

Ich habe gestern Nacht an einer Kreuzung einem anderen Auto beim Linksabbiegen die Vorfahrt genommen ohne dass es zu einem Unfall kam. Der andere Fahrer musste nur abbremsen.
Die Ampeln waren aus und ich hatte ein Stopp-Schild, was ich auch befolgte. Ich habe mich nur beim Abbiegen verschätzt. Jetzt meine Frage: Kann mir deshalb irgendwas passieren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
03.02.2008, 13:46 Uhr

zu: Vorfahrt genommen

Im Besten Fall wird sich der andere über dich geärgert haben und weiter gefahren sein.

Wenns hart auf hart kommt kann er dich anzeigen, dann gibts Punkte und evtl. auch ein Fahrverbot.
Stoppschild nicht beachtet mit Verkehrsgefährdung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ray122
03.02.2008, 14:18 Uhr

zu: Vorfahrt genommen

Dazu müsste er es aber auch erstmal beiweisen können etc..

Ich denke generell, wenn mal ein Fahrfehler passiert, nie daran, dass mich ein Passant oder Fahrer anzeigt - die Chance ist einfach sehr gering und ob er dann überhaupt damit durchkommt ist auch nicht sicher. Mach dich jetzt nicht verrückt und pass in Zukunft einfach besser auf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.02.2008, 21:19 Uhr

zu: Vorfahrt genommen

Richtig, für die Anzeige reicht die Behauptung. Damit die Anzeige aber Erfolg hat, muß die Fahreigenschaft zweifelsfrei festgestellt werden; dazu sollte schon eine recht genaue Beschreibung des Fahrers vorliegen. Andernfalls würde eine Anzeige wohl im Sande verlaufen.

Aber warum sollte der Verletzte hier Anzeige erstatten? Einem passiert sooft soetwas im Straßenverkehr, man erschreckt und ärgert sich immer mächtig, und 5 Minuten später ist der Vorfall vergessen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
04.02.2008, 08:36 Uhr

zu: Vorfahrt genommen

Ist schon unwahrscheinlich genug, dass der Fahrer dein Nummernschild gesehen hat.
Ich zumindest schau mir nicht jedes Nummernschild an, nur damit ich im Ernstfall Anzeige erstatten könnte.

Beim nächsten Mal einfach länger am Stoppschilt halten und warten. Nachts sollte man ja genug Möglichkeiten haben nach links abzubiegen.

Bei uns gibts auch ne ziemlich doofe Kreutzung bei der es Tagsüber sehr schwer ist nach links abzubiegen. Pro Grünphase schaffen das dann vll. 4 Autos abzubiegen. Aber die Stadt hat es bisher noch nicht geschafft einen Kreisverkehr dort hin zu setzen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Redgrave
04.02.2008, 14:22 Uhr

zu: Vorfahrt genommen

Dann bin ich ja beruhigt. Bin im Moment etwas übervorsichtig, da ich den Führerschein erst vor ein paar Tagen nach Absolvierung einer MPU zurückbekommen habe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ray122
04.02.2008, 17:37 Uhr

zu: Vorfahrt genommen

@Eswarnochgelb & durban:


"Wenns hart auf hart kommt kann er dich anzeigen, dann gibts Punkte und evtl. auch ein Fahrverbot.
Stoppschild nicht beachtet mit Verkehrsgefährdung."

"Dazu müsste er es aber auch erstmal beiweisen können etc.."

Seh an meinem Beitrag kein Problem mit euren Aussagen :/.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.02.2008, 20:18 Uhr

zu: Vorfahrt genommen

Ich widerspreche Dir auch nicht, sondern bekräftige eher Deine Aussage :)

@redgrave: Diese Vorsicht ist selbstverständlich berechtigt. Viel Glück in der Restprobezeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ray122
05.02.2008, 14:18 Uhr

zu: Vorfahrt genommen

Mir gings in den ersten Wochen nach bestandener Prüfung genauso... permanent hab ich gedacht "Mach ich auch alles richtig?" "Überseh ich auch nichts?" usw. Aber mittlerweile mach ich mich nicht mehr so verrückt...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002

Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene

Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist

Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h