Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.07.2007, 23:15 Uhr

zu: Busfahrer, die Sache hat sich erledigt *GGG*

Na dann, weiterhin gut Fahrt. Genieße Deine Tageskarte und laß Dich nicht so leicht reizen, das ist ungesund.
MfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
24.07.2007, 05:27 Uhr

zu: Busfahrer, die Sache hat sich erledigt *GGG*

Gratulation zur erfolgreichen MEisterung eines Problems.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
24.07.2007, 08:05 Uhr

zu: Busfahrer, die Sache hat sich erledigt *GGG*

Hättest du einfach gewartet, hätte sich die Sache wohl für jeden ohne Probleme gelöst.
Der Busfahrer hat sich zwar falsch verhalten, genau wie du, nur dass er jetzt Ärger mit seinem Arbeitgeber hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
24.07.2007, 10:02 Uhr

zu: Busfahrer, die Sache hat sich erledigt *GGG*

Ich hoffe, Du entschuldigst Dich bei dem Busfahrer (falls Du es nicht schon getan hast). Da er jetzt ebenfalls ein kleines Problem am Hals hat (und zwar einen verärgerten Arbeitgeber), hast Du bestimmt Verständnis für ihn.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mishka
24.07.2007, 13:44 Uhr

zu: Busfahrer, die Sache hat sich erledigt *GGG*

wieso sollte sie das tun? der busfahrer kann doch froh sein, dass er mit seiner unfairen und provokanten verhaltensweise, seinen job noch weiter ausführen darf ;) wer weiß was der sich sonst so leistet, weil ihm langweilig ist auf seinem sitz...ich würde es auf sich beruhen lassen und gut ist!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
24.07.2007, 22:15 Uhr

zu: Busfahrer, die Sache hat sich erledigt *GGG*

»@Volltreffer
Ich möchte dich an das Progessive fahren im Strassenverkehr erinnern. Vorrauschauend fahren und mit den Fehlern von anderen rechnen.;-) Anscheinend hast du es vergessen. Das macht nichts, der Busfahrer hat es auch getan.

Vll. solltest du mal selber über dich gedanken machen. Dein Verhalten fand ich ehrlich gesagt sehr kaltherzig. Ausserdem kehr du mal lieber voher an deiner eigenen Haustür bevor du auf andere rumhackst. Denk du mal lieber über dein eigenes Verhalten nach. Ich meine es nur im Guten!!
«


Sicherlich meintest du defensives Fahren, egal, das war ja auch gar nicht das Thema.

Gilt dein Sätzelein nur für andere oder auch für dich selbst?
Oder hattest du nur die gute Kinderstube halt so vergessen?

Wie du dich nach deiner Beschreibung verhalten hast, das war mein Thema, ob kaltherzig oder nicht, das war das was ich keinesfalls gutheißen konnte.

Momentan sieht es ja so aus als hättest du viel Glück gehabt, zumindest so lange bis der von dir Beleidigte vielleicht des Zusammenstauchens überdrüssig und sich das mit der Anzeige doch noch überlegt, oder bis du im Übermut eingedenk dessen wie gut du davon gekommen bist beim nächsten wieder über die Stränge schlägst und der nicht mit rechtlichen Schritten zögert.

Deine beschriebenen Probleme hatte ich noch nie, habe bis dato noch keinen Unfall verschuldet und auch keine Punkte, fahre wahrscheinlich schon ein paar Jährchen länger als du, woher also nimmst du dir das Recht mich bar jeden Wissens ob meiner Fahrweise zu tadeln?

Das was ich aufzeigen wollte war doch folgendes, jemand behauptet über irgendwen irgendwas und das wird dann ungeprüft so übernommen und führt dann zu Konsequenzen ohne das der andere sich auch nur im geringsten dazu äußern oder gar rechtfertigen kann.

Will sagen, es wäre sicher interessant gewesen die Sicht des Busfahrers zu hören, aber der war ja sowieso schuld wie hier einige wissen obwohl sie nicht dabei waren.

ES gibt immer zwei Seiten, wobei die mutmaßliche OWi des Busfahrers gar nicht Gegenstand war, sondern dein ausfallendes Verhalten.

Naja, vielleicht geht es euch ja auch mal so, irgendwer ist frech zu euch und haut euch noch obendrein in die Pfanne und ihr habt den Ärger am Hals, dann vielleicht kommt ihr dann dahinter was ich überhaupt meine.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
26.07.2007, 17:40 Uhr

zu: Busfahrer, die Sache hat sich erledigt *GGG*

"wieso sollte sie das tun? der busfahrer kann doch froh sein, dass er mit seiner unfairen und provokanten verhaltensweise, seinen job noch weiter ausführen darf ;) wer weiß was der sich sonst so leistet, weil ihm langweilig ist auf seinem sitz...ich würde es auf sich beruhen lassen und gut ist!"

Das solltest du tun weil DU froh sein solltest, dass du keine Strafanzeige wegen Beleidigung am Hals hast. Der Busfahrer hätte für seine begangene Ordnungwiedrigkeit vielleicht 15 Euro bezahlt. Du mit deinem Mittelfinger hingegen hast eine Straftat begangen, welche unter Umständen mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
26.07.2007, 21:13 Uhr

zu: Busfahrer, die Sache hat sich erledigt *GGG*

@ Crashi, GENAU DAS ist der Punkt!

Wenn jemand z.B. im Baumarkt klaut bekommt der ja auch keine mildernde Umstände weil vielleicht der der ihn erwischt hat jemand angerempelte.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln wollen?

Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen

Auf nachfolgenden Verkehr achten

Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-110 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Von rechts könnte sich ein überholendes Fahrzeug nähern

Ich muss beim Rechtsabbiegen nur nach links schauen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten