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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Simonj.
16.07.2007, 14:28 Uhr

Probezeit und 24 drüber-Bescheid erst fast 3 Monate später

Hallo,

habe eine dringende Frage und brauche möglichst schnell eine Auskunft von euch!

Zur Situation:

Ich bin während meiner Zivi Zeit mit einem Dienstwagen bei 24 km/h (-Toleranz) über der zulässigen Geschwindigkeit geblitzt worden.Das zuständige Amt hat meine Daten aus dem Fahrtenbuch meiner Dienststelle. Die ,, Tatzeit´´ ist der 19.04.07. Ich habe nun am 08.07.07 erst den Bescheid vom Landrat bekommen Angaben zur Sache zu machen.

Der Zeitraum dazwischen beträgt also 2 Monate und 21 Tage.

Ich soll den Fragebogen innerhalb einer Woche zurücksenden. Wenn ich nun angebe das ich mich auf dem Foto nicht erkenne, was zutrifft, und dazu schreibe das der Wagen von mehreren Mitarbeitern genutzt wird, habe ich dann Chance auf die 3 Monatige Verjährungsfrist aufgrund der Bearbeitungsdauer? Wollte den Bogen ausgefüllt schon direkt losschicken bis ich auf das Forum gestoßen bin.

Was soll ich tun? Help me!!

Danke im vorraus,

Simon

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16.07.2007, 15:13 Uhr

zu: Probezeit und 24 drüber-Bescheid erst fast 3 Monate später

Hallo, willkommen im Forum.

» habe ich dann Chance auf die 3 Monatige Verjährungsfrist aufgrund der Bearbeitungsdauer? «

Nein, da die Verjährungsfrist durch die Anordnung eines Anhörungsbogens an den Betroffenen unterbrochen wird und die Frist von vorne beginnt.

Durch die Verjährung wirst Du in diesem Fall das Bußgeld nicht umgehen können, da Du als Fahrer bereits ermittelt bist.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B

Ich muss die Straßenbahn vorbeilassen

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Ich darf vor der Straßenbahn abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Im Herbst kommen Ihnen am Tage eine Reihe von Pkw mit eingeschaltetem Abblendlicht entgegen. Womit müssen Sie besonders rechnen?

Mit plötzlich auftretenden Nebelbänken

Mit starken Regenschauern

Mit verschmutzter Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden