Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marko_D
04.07.2007, 10:58 Uhr

Verwarnungsgeld gerechtfertigt?

Moin!

Ich arbeite in einer Kleinstadt und da dort kostenlose Parkplätze Mangelware sind, gab mir jemand den Tipp ich solle mich doch auf eine Fläche stellen, die durch Zickzack-Linien markiert ist. Er meinte, er steht da auch öfters, bekam auch mal ein Ticket, legte aber Widerspruch ein, da an dieser Stelle weder ein Halte- noch Parkverbotschild steht. Er bekam nach seiner Aussage recht. Nun stehe ich da auch seit zwei Wochen und bekam gestern das erste Mal ein Ticket. Ist dieses gerechtfertigt oder muss an der Stelle ein Schild stehen? Danke für Eure Hilfe.

Grüße
Marko.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marko_D
04.07.2007, 11:47 Uhr

zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?

Eine Kreuzung oder Einmündung ist nicht vorhanden. Auch kein Fußgängerweg. Im Normalfall sehe ich da auch kein Grund, warum dort überhaupt das Parken nicht erlaubt sein soll. Habe ich also demnach bei einem Widerspruch Erfolgsaussichten?

Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
04.07.2007, 12:16 Uhr

zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?

Dann lege Widerspruch ein und warte ab, ob Dir jemand einen Bären aufgebunden hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marko_D
04.07.2007, 13:06 Uhr

zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?

Nein, auch keine Feuerzufahrt. Okay, erstmal vielen Dank. Ich gebe dann bekannt, ob ich Erfolg hatte.

Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marko_D
04.07.2007, 13:13 Uhr

zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?

Ich hatte jetzt einfach mal beim Ordnungsamt angerufen und mich dumm angestellt (fällt mir ja nicht schwer *lol*) und wollte wissen, warum ich ein Ticket bekommen habe. Er meinte gleich, "sehen Sie die Sache als erledigt an und stellen Sie sich zukünftig bitte nicht mehr dort hin".

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.07.2007, 17:32 Uhr

zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?

Also, auch wenn ich Kahlebergers Meinung teile, rate ich Dir, sorgsam abzuwägen, ob Du es mit einem Widerspruch versuchen willst.
Falls Du eine Kleinigkeit übersehen hast, die eine Verwarnung rechtfertigen würde, würde der Bußgeldbescheid nach abgelehntem Einspruch ca. 25 Euro teurer sein.
Bei einem geringen Verwarngeld also durchaus fraglich, ob man das riskieren sollte.

Du kannst natürlich mal ein Photo von der Stelle machen, und hier einstellen, vielleicht fällt den geschulten Augen hier ja noch was auf ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
04.07.2007, 19:48 Uhr

zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?

>"sehen Sie die Sache als erledigt an und stellen >Sie sich zukünftig bitte nicht mehr dort hin".

An deiner Stelle, wenn ich mit nem Widerspruch durchkomme, würde ich da weiterhin jeden Tag parken...warum auch nicht...ist ein legaler, kostenloser Parkplatz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
05.07.2007, 00:10 Uhr

zu: Verwarnungsgeld gerechtfertigt?

Ich würde mir da mal was schriftlich geben lassen ansonnsten wirst du am Ende noch ordentlich zur kasse gebeten weil du nicht zahlst.
Dir kann doch nicht irgend ein Beamte am Telefon sagen "Ne lass mal, passt schon". Also ich wär da vorsichtig.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-102 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-102

Verkehrszeichen 1

Verkehrszeichen 2

Verkehrszeichen 3

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-110 / 3 Fehlerpunkte

Warum sind Motorradfahrer besonders gefährdet?

Weil sie bei Unfällen ein höheres Verletzungsrisiko haben

Weil ihre Geschwindigkeit unterschätzt werden kann

Weil sie leicht übersehen werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab