Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern juju77
02.06.2007, 13:59 Uhr

Auslandsführerschein, bei erneuter Einreise wieder 6 Monate

Mein Freund ist Australier und lebt schon seit drei Jahren mit ständigen Unterbrechungen aufgrund seines Visas in Deutschland. Wie ich weiß ist ein australischer Führerschein bis 6 Monate nach Einreise gültig, nun wollte ich fragen, ob nach einer Ausreise nach Australien und einer erneuten Einreise nach Deutschland diese 6-Monatsfrist von neuem beginnt oder
die insgesamt in Deutschland gefahrenen Monate gelten.
Vielen Dank im voraus für die Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.06.2007, 14:08 Uhr

zu: Auslandsführerschein, bei erneuter Einreise wieder 6 Mon

Wenn dein Freund seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat, dann berechtigt ihn der australische Führerschein überhaupt nicht zum Fahren in Deutschland, weder einmalig 6 Monate, noch jedesmal nach Einreise 6 Monate, noch zusammengerechnet 6 Monate.

Die Berechtigung gilt nur für Fahrerlaubnisse, die erteilt wurden, während man seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausland hatte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.06.2007, 16:49 Uhr

zu: Auslandsführerschein, bei erneuter Einreise wieder 6 Monate

ich denke georg ist jetzt bei dem wort "unterbrechung" von urlaub ausgegangen.

du musst etwas genauer sagen wann dein freund den führerschein gemacht hat und wo er zu dem zeitpunkt gemeldet war.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern juju77
03.06.2007, 00:04 Uhr

zu: Auslandsführerschein, bei erneuter Einreise wieder 6 Monate

weiß jetzt auch nicht genau wo er gemeldet ist.Problem bei der Sache ist folgendes, er ist vor ca.2 Monaten leicht angerunken gefahren, angehalten worden, 0,8 beim Blsen auf der Wache aber nur 0,5 also nichts passiert. Vor 2 Tagen kam jedoch ein Brief von der Polizeidienststelle, daß er nun angeklagt ist wegen Fahrens ohne Führerschein bzw. gültigem Führerschein. Welche Konsequenzen wird das haben?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie beim Fahren gefahrlos feststellen, ob die Fahrbahn vereist ist?

Lenkung ruckartig hin- und her bewegen

Kräftig Gas geben

Bei ganz langsamer Fahrt bremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen