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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stromberg
06.05.2007, 17:42 Uhr

Geblitzt...

Tach zusammen!

Bin innerorts mit 24 km/h zu schnell geblitzt worden (bereits abzüglich Toleranz, außerhalb der Probezeit).
Der Bußgeldrechner hat mir dazu 50,- Bußgeld und einen Punkt in Flensburg ausgerechnet.
Nun hat mich ein befreundeter Fahrlehrer verunsichert, ich könnte evtl. mit einem Monat Fahrverbot rechnen, weil neue Bestimmungen schon in Kraft getreten seien.
Ist das korrekt bzw. ist der Bußgeldrechner nicht mehr up to date? Oder kann ich mich doch auf die Berechnung verlassen?

Gruß Stromberg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.05.2007, 19:31 Uhr

zu: Geblitzt...

Der Bußgeldrechner ist up to date, der Regelsatz ist korrekt und wenn nicht irgendwelche erschwerenden Umstände hinzukommen (Vorbelastung o.ä.) bleibt die Strafe so.

Mit einem Fahrverbot ist bei Ersttätern erst ab einer Übertretung von innerorts 31 km/h, außerorts sogar erst ab 41 km/h zu rechnen.

mfG Durban

P.S. Zu erwähnen bleiben noch zu zahlende Verwaltungsgebühren für den Bußgeldbescheid, die üblicherweise bei knapp 25 Euro liegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stromberg
06.05.2007, 21:07 Uhr

zu: Geblitzt...

Nun, die einzige Vorbelastung ist eine Geschwindigkeitsübertretung vor gut eineinhalb Jahren (keine Punkte,Verwarnungsgeld 25,-).
Ansonsten hab ich mir in 14 Jahren nichts zuschulden kommen lassen.

Danke für die schnelle Antwort!

Gruß Stromberg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.05.2007, 21:49 Uhr

zu: Geblitzt...

die Sache ist vergessen, und wenn die nächsten 14 Jahre auch nichts passiert, mußt Du Dir um die Punkte keine Gedanken machen ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-004 / 3 Fehlerpunkte

Was kann das Telefonieren des Fahrzeugführers während der Fahrt bewirken?

Ablenkung durch das Gespräch

Ablenkung durch die Bedienung

Ablenkung ist ausgeschlossen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen