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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elmatino
28.03.2007, 15:38 Uhr

Frage bezüglich B.17-FS bitte alle helfen ;D

Hallo leute,

ich hab da mal ne Frage:

ich werde übermorgen (Freitag) 18 Jahre alt juhuu:-).

Ich besitze zurzeit noch den Begleitetes-Fahren-FS mit 17.
Den EU- Kartenschein habe ich beantragt, nur ist es nicht sicher dass dieser bis Freitag fertig wird. Jetzt meine Frage:

Kann Ich alleine, ohne Begleitung, mit meiner "Prüfbescheinigung für Begleitetes Fahren mit 17 Jahren" fahren, natürlich erst wenn ich 18 werde?!? ... Denn da steht ja drauf ich zitiere: "Diese P.Bescheinigung gilt im Inland bis drei Monate nach Vollendung des 18.Lebensjahres zum Nachweis der Fahrberechtigung"

Für ne Antwort wäre ich sehr dankbar :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.03.2007, 15:54 Uhr

zu: Frage bezüglich B.17-FS bitte alle helfen ;D

Die Frage hast Du ja schon selbst beantworten :)
Abe Deinem 18. Geburtstag gilt dieses Dokument als Führerscheinersatz; Du darfst damit alleine fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elmatino
28.03.2007, 17:50 Uhr

zu: Frage bezüglich B.17-FS bitte alle helfen ;D

juhuuuuu bist du dir auch ganz sicher ?!? :-)

1000 Dank schönen Tag noch ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
28.03.2007, 17:53 Uhr

zu: Frage bezüglich B.17-FS bitte alle helfen ;D

ja...ist wirlich so, dazu gibts aber schon sehr sehr viele Beiträge im Forum

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.03.2007, 19:13 Uhr

zu: Frage bezüglich B.17-FS bitte alle helfen ;D

Allerdings gilt das Dokument nur für das Inlad; ins Ausland darfst Du damit nicht fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elmatino
29.03.2007, 19:53 Uhr

zu: Frage bezüglich B.17-FS bitte alle helfen ;D

Hallo, ich werd in Kürze 18 und meinen Kartenschein habe ich noch nicht erhalten... Also darf ich jetzt mit meinem B17 Prüfbescheinigung losdüsen ... ?

Dankeschön.

..zum Seitenbeginn

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte

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