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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Xeptinora18
19.02.2007, 15:35 Uhr

Ärger in der Probezeit!

Hallo Zusammen,
Ich habe vor gut 4 Wochen "angeblich" an einem Zebrastreifen nicht gehalten als dort jemand herüber wollte.
Ich saß mit 3 Freundinen im Auto, und kurz nachdem wir den Zebrastreifen überfahrenhatten stand auch schon der liebe Mann von der Polizei vor mir.
Er meinte dort wollte jemand herüber gehn, ich habe aber niemanden gesehn.
Nun ist heute das schreiben gekommen, Das ich über 70 € zahlen soll und 4 Punkte bekomme. Ich habe seit knapp 3 monaten meinen Führerschein, was kommt nun auf mich zu?
Vorallem sagte er mir ich würde verwahnt als ich aber sagte das ich erst drei wochen meinen Schein habe, kam er mir mit einer strafanzeige ist das richtig, darf er das?

Ich danke schon mal für antworten

MFg

Xeptinora 18

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
19.02.2007, 15:39 Uhr

zu: Ärger in der Probezeit!

ja, das kann er.
auf dich kommt noch ein aufbauseminar (kosten bis 450€) zu und verlängerung der probezeit auf 4 jahre.

holger

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19.02.2007, 16:13 Uhr

zu: Ärger in der Probezeit!

Ärgerlich, aber da ist wohl wenig dran zu rütteln. Die 50 Euro + 4 Punkte entsprechen den Regelsätzen des Bußgeldkataloges. Dir steht natürlich frei, Einspruch einzulegen. Beweismittel gegen Dich ist die Zeugenaussage des Polizisten.
Zu viele Chancen würde ich mir allein da nicht erhoffen. Wenn es Dir das Wert ist, könntest Du einen Anwalt einschalten, oder wenigstens mal abklären, wie der die Sache einschätzt.

Vor Gericht ist der Richter frei in der Würdigung der Zeugenaussagen, d.h. eine Aussage eines Polizisten wiegt nicht mehr als die eines jeden anderen. Der Mythos "Aussage gegen Aussage" existiert jedoch nicht. Der Richter kann entscheiden, wem er mehr glauben schenkt. Und da ist der Polizist wohl glaubwürdiger, er darf nicht lügen (im Gegensatz zu Dir als Beschuldigte) und er hat keinen Grund dazu (im Gegensatz zu Dir).

Also... ohne Anwalt würde ich an Deiner Stelle die Finger von einem Einspruch lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Xeptinora18
19.02.2007, 16:45 Uhr

zu: Ärger in der Probezeit!

Und wenn ich dieses seminar nicht besuche, muss ich meinen Lapen abgeben?
denn ich mein fast 500€ die hat man nicht mal eben so.

meine freundinen saßen ja mit im Auto und sagen alle drei das sie dort niemanden haben stehn sehn der sich bemerkbar gemacht hat rüber gehn zu wollen.
Können die auch aussagen?

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19.02.2007, 17:08 Uhr

zu: Ärger in der Probezeit!

Wenn du das Aufbauseminar nicht rechtzeitig besuchst musst du deinen Lappen abgeben und bekommst ihn erst wieder wenn du die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen hast.

Du kannst deine Freundinnen natürlich als Zeuginnen benennen, allerdings liegt, wie schon erwähnt, die Entscheidung beim Richter, welchen Aussagen er mehr Glauben schenkt.

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19.02.2007, 18:22 Uhr

zu: Ärger in der Probezeit!

Übrigens werden an einem Fußgänerüberweg immens hohe Ansprüche an den Autofahrer gelegt: Er darf nicht nur "niemanden gesehen haben, der rüberwollte", sondern er muß ausschließen , daß jemand rüberwollte. Im Zweifel muß er die Absicht eines Fußgängers annehmen, die Straße überqueren zu wollen, daß haben mehrere Gerichte in der Vergangenheit so festgestellt.
Man soll also schon anhalten, wenn ein Fußgänger schon in der Nähe des Fußgängerüberweges ist.
Und das auszuschließen, ist recht schwer.
Übrigens, im Schnitt kostet so ein Aufbauseminar so 300 Euro, 450 sind schon eher die Ausnahme.

Wenn Du daran nicht teilnimmst, wird Dir die Fahrerlaubnis übrigens entzogen (also tatsächlich kompletter Führerscheinentzug), dann müsstest Du einen neuen beantragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.02.2007, 18:30 Uhr

zu: Ärger in der Probezeit!

Hab gerade nochmal gesucht: Der BGH (!) und das OLG Schleswig formulieren es in etwa so: Ein Fahrzeugführer hat beim geringsten Zweifel, daß ein Fußgäner die Straße nicht überqueren will, anzuhalten. Eines besonderen Hand- oder sonstigen Zeichens seitens des Fußgängers bedarf es nicht, um den Überquerungswillen anzuzeigen, vielmehr ist aus seinem Verhalten darauf zu schließen.

EDIT: Chrashkid war vorhin schneller, hat aber dennoch recht :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
19.02.2007, 18:39 Uhr

zu: Ärger in der Probezeit!

>> Übrigens, im Schnitt kostet so ein Aufbauseminar so 300 Euro, 450 sind schon eher die Ausnahme <<

ist klar, je nach region. bei und im kreis waren wir letztes jahr schon bei 430€.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.02.2007, 20:08 Uhr

zu: Ärger in der Probezeit!

wollte Dir nicht widersprechen :)
Kann schon sein mit den 450, wollte Xeptinora nur den ersten Schock nehmen, kann ja gut sein, daß sie ein billigeres erwischt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
19.02.2007, 20:33 Uhr

zu: Ärger in der Probezeit!

eine meiner lebensweisheiten:
immer mit dem schlimmsten rechnen (und sich darauf vorbereiten) und sich freuen, wenn es nicht eintrifft.

holger
ps: im nachbarkreis nehmen sie 250€, suchen lohnt also

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
19.02.2007, 21:39 Uhr

zu: Ärger in der Probezeit!

Da würde ich aber auch vorher mal genau nachfragen wo ich einen Samstag verschlafen darf...
Naja aber schon ein Euro Kennzeichen kann man bei uns für 5€ oder für 16€ kaufen, macht dann für ne Autoanmeldung (2 stück also) 10€ oder 32€.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-110 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Von rechts könnte sich ein überholendes Fahrzeug nähern

Ich muss beim Rechtsabbiegen nur nach links schauen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte

Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133

Überholverbote

Parkverbote

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-101 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung notwendig ist?

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