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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sweetwife
02.02.2007, 20:18 Uhr

kommt der lappen jetzt weg??

ich habe erst seit etwas 5 monaten meinen lappen, habe einen mit meiner vorderseite bei ihm hinten angestossen. es ist nichts schlimmes kein schaden zumindestens an meinem auto und an seinem war auch nichts zu erkennen. die polizei kamm und hatte alles aufgenommen.aber der besitzer moechte trotzdem in die werkstatt. habe den polizist auch gefragt ob mein fuehrerschein mir weg genommen wird, da saget er ich sollte mir mal kein kopf machen....was nun??? ich hoffe der kommt jetzt net weg den es ist ja nichts schlimmes passiert und ich war net mal schnell.vielleicht 2km

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
02.02.2007, 20:33 Uhr

zu: kommt der lappen jetzt weg??

Musstest du vor Ort schon 35 € zahlen? Wenn nein, kommt entweder gar nichts mehr, oder die Aufforderung kommt per Post.
Um deinen Führerschein brauchst du dir wohl keine Sorgen machen. Der ist erst bei schlimmeren Verstößen in Gefahr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sweetwife
02.02.2007, 20:54 Uhr

zu: kommt der lappen jetzt weg??

nein musste ich nicht, soll das nur mit der versicherung klaeren!aber danke denn man weiss ja nie...

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02.02.2007, 20:56 Uhr

zu: kommt der lappen jetzt weg??

bist du dir da sicher??? denn man sagt ja man darf sich nichts erlauben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.02.2007, 21:30 Uhr

zu: kommt der lappen jetzt weg??

wenn DaRealAd es so schreibt, wird es so sein.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Seek
02.02.2007, 22:58 Uhr

zu: kommt der lappen jetzt weg??

Der Lappen bleibt wohl, schließlich dürfen viel schlimmere auf Deutschlands Strassen fahren wie du hier sehen kannst:

http://www.youtube.com/watch?v=b24jnVGzKmk

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sweetwife
02.02.2007, 23:39 Uhr

zu: kommt der lappen jetzt weg??

man ihr habt alle gut reden sag mal seid ihr experten???denn ich hoffe ich kann mich drauf verlassen was ihr so schreibt.ich kriege auch keine nachschulung oder sowas???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.02.2007, 23:41 Uhr

zu: kommt der lappen jetzt weg??

so der eine oder andere hier schon.....

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sweetwife
02.02.2007, 23:49 Uhr

zu: kommt der lappen jetzt weg??

solange keine nachschulung oder sowas kommt!!!
von mir aus bezahle ich bussgeld aber mein mann der wird net grade froh sein wenn auf mich irgendwas anderes zu kommt, ich brauche das auto zur arbeit.und wenn ich nichts kriegen sollte dann danke fuer eueren rat.dann kennt ihr euch wircklich gut mit sowas aus und ich kann einen guten schlaf haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.02.2007, 00:05 Uhr

zu: kommt der lappen jetzt weg??

sweetwife, um es formal auszudrücken, ein kleiner Ablauf bei Verkehrsverstößen in der Probezeit:

1. Bei einem A- Verstoß oder zwei B- Verstößen laut BKat werden die ersten Maßnahmen getroffen: Eine Nachschulung wird angeordnet, die Probezeit wird verlängert, zusätzlich zu den Strafen, die der Bußgeldkatalog vorsieht.

Ein A- Verstoß ist z.B. eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Überholen im Überholverbot, Alkoholverstöße in geringen Mengen (Bei größeren Mengen reden wir über Straftaten) usw., B- Verstöße betreffen oft Fahrzeugmängel, aber auch z.B. Telefonieren am Steuer.
Geringere Verstöße (z.B. Geschwindigkeitsübertretungen bis zu 20 km/h) werden i.d.R. nicht berücksichtig.

2.: Bei erneutem A- Verstoß oder zwei B- Verstößen wird die Anordung an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen, mit der zwei Punkte getilgt werden können.

3.: Erst bei nun erneutem A- Verstoß oder zwei B- Verstößen wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre erteilt.

Wenn der Sachschaden bei Dir gering ist, und der Unfall nicht durch Vorfahrtverletzung o.ä. entstand, kann es sein, daß auf eine Owi- Anzeige verzichtet wird. Und selbst wenn nicht, wirst Du vermutlich nicht in den Bereich eines B- oder A- VErstoßes kommen, d.h. bis auf die Zahlung eines Verwarn- oder Bußgeldes wird Dir nichts passieren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sweetwife
03.02.2007, 00:11 Uhr

zu: kommt der lappen jetzt weg??

DANKE!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
03.02.2007, 15:21 Uhr

zu: kommt der lappen jetzt weg??

Ich hatte mal n ähnlichen Unfall wie du. War ein blöder Parkrempler, ich bin mit geringer geschwindigkeit einem anderen parkenden Auto gegen die Stoßstange gefahren. Hab die Polizei gerufen, weil der Fahrer nirgendwo anzutreffen war. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, aber ich musste keinen Cent Verwarngeld zahlen. Teuer wurde es nur, der anderen Fahrerin ihren Schaden zu ersetzen. Mach dir führerscheinmäßig mal keine Sorgen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
03.02.2007, 15:32 Uhr

zu: kommt der lappen jetzt weg??

"Teuer wurde es nur, der anderen Fahrerin ihren Schaden zu ersetzen."

Dafür hat man ja schließlich eine Haftpflicht!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
07.02.2007, 15:05 Uhr

zu: kommt der lappen jetzt weg??

Ja, aber die Hochstufung wäre noch teurer gewesen... :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Rechtsabbieger dürfen fahren

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111

Auf ein Verbot für Radfahrer

Auf Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen

Auf einen Radweg

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße