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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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19.01.2007, 10:37 Uhr

Fußgänger und Kreisverkehre

Wie ist die "Vorfahrt" an Kreisverkehren geregelt zwischen Fußgängern und ein- oder ausfahrenden Kfz, egal ob mit oder ohne Mittelinsel?
Hat eine Mittelinsel überhaupt ein rechtliche Bedeutung, wie z.B. ein "Zebrastreifen"?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
19.01.2007, 10:52 Uhr

zu: Fußgänger und Kreisverkehre

Innerorts haben Kreisel ja meistens nen Zebrastreifen. Heißt also: Fußgänger vorbei lassen.

Außerorts fehlen die Zebrastreifen oftmals, da dort eigentlich die Fußgänger warten sollen. Wissen nur viele nicht, sodass dort auch oft die Fußgänger einfach über die Straße gehen. Also lieber einmal zu viel nen Fußgänger oder Radler drüber lassen, als ihn auf der Haube zu haben. Denn egal wer Vorrang hatte, der Autofahrer ist meistens der dumme, wenns gegen Fußgänger geht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 00peugeot00
19.01.2007, 13:47 Uhr

zu: Fußgänger und Kreisverkehre

gestern hat son penner von lkw vor dem zebrastreifen geparkt, so, dass ich den zebrastreifen nicht sehen konnte. Also der ist links von mir gestanden. wenn da jetzt jemand dürber gelaufen wäre und ich ihn umgefahren hätte, hätte ich dann voll schuld oder auch der lkw-fahrer? weil der darf ja nicht genau vor dem zebrastreifen stehen...

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19.01.2007, 15:34 Uhr

zu: Fußgänger und Kreisverkehre

wenn der lkw links, also auf der linken fahrbahnseite, geparkt hat und das auch noch in seiner fahrtrichtung, dann darf der das.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.01.2007, 17:29 Uhr

zu: Fußgänger und Kreisverkehre

» wenn da jetzt jemand dürber gelaufen wäre und ich ihn umgefahren hätte, hätte ich dann voll schuld oder auch der lkw-fahrer? « Generell hättest Du die volle Schuld bekommen. Wenn sich auf der Stzraße -sei es auch rechtswidirg- ein Sichthindernis befindest, mußt Du Deine Geschwindigkeit entsprechend anpassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
19.01.2007, 22:43 Uhr

Verständnisfrage:

Was will der Fussgänger auf der Mittelinsel ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
19.01.2007, 23:10 Uhr

zu: Fußgänger und Kreisverkehre

@Tolu: Nicht die Mitte vom Kreisel!! Sondern das, was an jeder Ausfahrt zwischen Ein- und Ausfahrt ist. Halt die Trennung am Zebrastreifen. (Die sind ja zweigeteilt)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
20.01.2007, 16:56 Uhr

zu: Fußgänger und Kreisverkehre

Bei uns sehen innerorts ALLE Kreisverkehre so aus:
http://www.spottinglinks.de/images/werne/kreisverk
ehr.jpg


Heißt, auch das Schild "Zebrastreifen" steht an jeder Ein und Ausfahrt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einem Waldweg und nähern sich einem Bahnübergang ohne Andreaskreuz. Wie verhalten Sie sich?

Horchen, ob sich durch Pfeifen oder Läuten ein Schienenfahrzeug ankündigt

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und beobachten, ob sich ein Schienenfahrzeug nähert

Ohne weiteres durchfahren, da Schienenfahrzeuge hier wartepflichtig sind